Platz:
2108
in:
2015
Es ist bei uns Mode geworden, sich einfach mit Warnblinker ins Halteverbot oder in die zweite Reihe zu stellen und damit zu signalisieren, man komme schon bald wieder. Der Warnblinker ist kein Parksymbol, sondern eine Warneinrichtung z. B. im Falle einer Panne, und der Missbrauch von Warneinrichtungen ist strafbar. Ich fordere von der Verkehrsüberwachung, im Stadtgebiet Stuttgart den Missbrauch des Warnblinkers zusätzlich zum jeweiligen Verkehrsverstoß zu ahnden, um diesem Wildwuchs zu begegnen.
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