Gerade Kreuzungen oder Einmündungen vor Fußgängerampeln werden durch bei rotem Licht für den Autoverkehr an der Ampel wartende Fahrzeuge zugestellt. Kreuzende oder einbiegende Fahrzeuge werden so unnötig behindert. Ein Hinweisschild vor der Kreuzung "Kreuzung bitte freihalten" scheint erforderlich zu sein, selbst wenn diese Aufforderung eigentlich jedem Führerscheinbesitzer ohnehin bekannt sein sollte.
Beispiele für Fußgängerampeln und die betroffenen einmündenden Straßen: Plieninger Straße/Kleinknechtstraße, Vaihinger Straße/Leinenweberstraße, Hechinger Straße/Obere Brandstraße, Sigmaringer Straße/Streibgasse.
Zum Teil betrifft es auch den Rückstau bei "ganz normalen Ampeln", so wird zum Beispiel gern die Holdermannstraße vom Rückstau der Ampel der Kreuzung Rembrandtstraße/Vaihinger Straße oder die Dinghofstraße beziehungsweise Streibgasse von der Kreuzung Sigmaringer Straße/Hechinger Straße zugestellt.
Hinweisschilder "Kreuzung freihalten" aufstellen
Platz:
2824
in:
2015
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