Platz:
1222
in:
2015
Das Ordnungsamt unterhält bei der Verkehrsüberwachung 2 Abteilungen, eine für fließenden und eine für ruhenden Verkehr mit zusammen rund 170 Mitarbeitern. Beide halten sich strikt an ihren Aufgabenbereich, zum Beispiel lehnen die Mitarbeiter fließender Verkehr es ab, sich um Parkverstöße zu kümmern.
Dazu kommt noch, dass nach 18 Uhr die Polizei für die gleichen Delikte zuständig wird. Ein solches Kompetenzchaos selbst im gleichen Haus ist völlig unwirtschaftlich.