Da nicht genügend städtische Kitaplätze und Kindergartenplätze Ü3 zur Verfügung stehen, muss auf teurere Plätze in privaten Einrichtungen ausgewichen werden. Nach dem kürzlich erfolgten Gerichtsurteil können Eltern für U3-Plätze Ausgleichszahlungen für die Differenz zwischen Kosten für einen städtischen Platz und den Kosten für die private Einrichtung einklagen. Dies ist diskriminierend gegenüber den Ü3-Kindern, da nicht immer genügend städtische Plätze zur Verfügung stehen. Umsetzung entweder über eine höhere Finanzierung der privaten Einrichtungen oder über eine Ausgleichszahlung an die Eltern.
Immerhin gibt es in anderen Kommunen (beispielsweise Pforzheim) und anderen Bundesländern (unter anderem Nehmerländer des Bundesfinanzausgleichs) kostenfreie städtische Kitaplätze. Langfristig sollte eine generelle Senkung der Kitaplatzkosten trotz höherer Betreuungsqualität im Fokus der Stadt Stuttgart stehen.