Feuerlöscher in Wohngebäuden und Garagen
Seit etwa 1985 müssen in Wohngebäuden und privaten Tiefgaragen unter 1000 Quadratmetern nach LBO keine Feuerlöscher vorgehalten werden. Wenn man sich die unnötige Kosten für die Feuerlöscher sparen möchte, muss man einen Antrag beim Baurechtsamt stellen, der auch Geld kostet.
In den Landkreisen, zum Beispiel im Rems Murr Kreis ist so eine unnötiger Verwaltungsvorgang nicht nötig. Die Landkreise sind hier schon lange viel kostenbewußter wie die Stadt Stuttgart. Die Stadt Stuttgart sollte sich an den Landkreisen orientieren und unnötige Verwaltungsvorgänge schnellstens einstellen. Im Baurechtsamt der Stadt Stuttgart könnte so eine Stelle eingespart werden, ohne das die Bürger auf eine Leistung verzichten müssen. Die Bürger der Stadt Stuttgart müsste auch keine unnötige Verwaltungsvorgänge betreiben und die Stadt Stuttgart könnte die eingesparten Kosten bei der Grundsteuer an die Steuerzahler weiter geben.
Die Steuerzahler würden das alle begrüßen!
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