Nr. 148 | von: schriftlich ein... | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Sicherheit, Ordnung | Wirkung: kostenneutral Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:89weniger gut: -111gut: 89Meine Stimme: keine Platz: 1574in: 2011Die frühere Polizeiverordnung gegen ruhestörenden Lärm, insbesondere hinsichtlich der absoluten Nachtruhe von 22 Uhr bis 6.30 Uhr, sollte wieder in Kraft gesetzt werden. Gemeinderat prüft: nein