Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung wurde unter Thema Nr. 152 die Erhöhung der Bußgelder für weggeworfene Abfälle vorgeschlagen. Bußgeldverfahren in diesem Bereich führt die untere Abfallrechtsbehörde des Amts für Umweltschutz durch.
Die untere Abfallrechtsbehörde des Amts für Umweltschutz ahndet Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs Umwelt des Landes Baden-Württemberg.
Der Bußgeldkatalog ist im Internet auf den Seiten des Umweltministeriums eingestellt. In Abschnitt B, Sachbereich Abfall sind dort die jeweiligen Bußgeldrahmen aufgeführt.
Der Bußgeldkatalog des Landes bindet die Verwaltung (Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Wir sehen deshalb keine Möglichkeit, höhere Bußgelder als landesweit vorgesehen, festzusetzen.
Aufgrund der angespannten Personalsituation (längere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Stellenstreichung) ist es uns nicht möglich, bereits anhängigen Bußgeldanzeigen zeitnah nachzugehen und zu bearbeiten.
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