Nutzungsentgelt für Warenauslagen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

43
weniger gut: -31
gut: 43
Meine Stimme: keine
Platz: 
1244
in: 
2011

1. Geschäfte, die vor ihrem Laden Waren auslegen, Werbe-Aufsteller oder andere "Kundenbremser" anbringen, müssen künftig dafür ein saftiges Nutzungsentgelt zahlen, nicht nur geringe Genehmigungsgebühren.
2. Wer dies ohne Genehmigung tut, zahlt ein noch höheres Bußgeld. Das muss die Stadt nicht überwachen, das tun die Bürger, indem sie sich über zugestellte Gehwege und Fußgängerzonen beschweren.
Begründung: Nachdem etliche Versuche, die Verstellung von Fußgänger-Raum einzudämmen offenbar gescheitert sind, sollte daraus wenigstens eine Einnahmequelle gemacht werden. Mit dem Geld könnten dann z.B. Gehwege saniert oder verbreitert werden oder die Bordsteine an Fußgänger-Übergängen abgesenkt werden.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Die Einnahmequelle führt allerdings dazu, dass die auf dem Fußgänger-Raum ausgestellten Artikel wieder teurer werden. Wenn Sie das aktzeptieren, ist der Vorschlag ok.

Die Auslage mancher Waren vor dem Geschäft sollte in manchen Straßen ganz verboten werden. Autoabgase, spuckende Mitbürger, Hundehäufchen und Taubendreck senken den Hygienestandard erheblich.
Zu 2. Die Stadt muss bekanntmachen, welche Maßnahmen sie gestattet hat, ansonsten ersäuft die Stadt in einer Flut von Beschwerden, die sich eigentlich nicht gegen die Aufsteller, sondern gegen die Genehmigungsbehörde richtet.