Abkaufsrecht für alle städtischen Wohnungen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

30
weniger gut: -47
gut: 30
Meine Stimme: keine
Platz: 
1549
in: 
2011

Liebe Mitbürger,
mein Vorschlag betrifft den Wohnungsbau der SWSG und somit auch den sozialen Wohnungsbau. Da dies meisten Menschen, die bei der SWSG wohnen, vermutlich noch nie Eigentum besessen haben, ist es mir ein Herzensanliegen, diesen oftmals sozial benachteiligten Menschen das Recht zu geben, etwas zu kaufen, auf das sie stolz sein können.
Jeder weiß, wie schön es ist, etwas zu besitzen und es zu pflegen und gerade in diesen unruhigen Zeiten geben die eigenen vier Wände den nötigen Schutz.

Details des Vorschlages:
1.) Die Käufer müssen mindestens 3 Jahre in der zu kaufenden Wohnung bzw. dem Haus gelebt haben.
2.) Bei drei Jahren Belegungsdauer erhält der Käufer eines Hauses 30 Prozent Rabatt auf den Marktwert und bei Wohnung 40 Prozent.
3.) Bei Käufern die länger als 20 Jahre in dieser Wohnung gelebt haben, wird ein Rabatt von 50 Prozent auf den Marktpreis des Objektes gewährt.

Parallel dazu kann die Stadt bzw. die SWSG attraktive Angebote entwickeln, wie zum Beispiel preisgünstige Kredite für Rentner oder Angehörige der Unterschicht. Verkäufe an Unternehmen sind ausdrücklich untersagt bzw. kaum möglich durch die entsprechenden Details des Vorschlages.

Wie immer freue ich mich auf eine anregende und konstruktive Diskussion.

Gemeinderat prüft: 
nein