Platz:
1285
in:
2011
Diese Gebühr dient nur der Abzocke, denn sie wird in meinen Augen zu einem schon im Rahmen der Grundsteuer erhoben und zum andern wird sie kassiert, ohne daß irgendeine Leistung dafür erbracht wird. Weiterhin werden die Hausbesitzer dafür benachteiligt, denen es unmöglich ist, durchlässige Bodenbeläge zu machen, um die Abzockgebühr zu mindern, somit gibt's daher keine Gleichberechtigung.
Gemeinderat prüft:
nein
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