Platz:
1193
in:
2011
Städtische Bauflächen sollten nur noch in Erbbaurecht vergeben werden.
Mit dieser Maßnahme wäre der Effekt verbunden, dass die Bodenspekulation bei diesen Grundstücken beendet wäre. Es gibt dann nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzung von Boden für Wohnen oder Produktion/Dienstleistungen.
Gemeinderat prüft:
nein