Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (ElektrG -Elektro-und Elektronikgerätegesetz) haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dazu haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen ihrer Pflichten nach § 15 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes von Endnutzern und Vertreibern angeliefert werden können (Bringsystem). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Altgeräte aber auch bei den privaten Haushalten abholen (Holsystem).
In Stuttgart können Elektro-und Elektronik-Altgeräte gemäß § 15 a Abs. 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-) von Endnutzern und Vertreibern bei den von der Stadt eingerichteten Sammelstellen angeliefert werden. Dazu stehen derzeit die vier Wertstoffhöfe Einödstraße 50 in Hedelfingen, In den Entenäckern 1 in Plieningen, in der Burgholzstraße 31/1 in Münster sowie in der Hemminger Straße 125 in Weilimdorf zur Verfügung. Zudem werden gemäß § 15 a Abs. 2 der AfS sperrige Elektro-und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushaltungen auch nach vorheriger Anforderung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auf Abruf eingesammelt. Insofern ist der eingereichte Vorschlag, Elektro-und Elektronik-Altgeräte ein-oder zweimal im Jahr einzusammeln, in Stuttgart bereits realisiert. Jeder Haushalt, also auch Berufstätige und ältere Leute, können dieses Angebot jederzeit in Anspruch nehmen.
Eine Trennung der im Hol-und im Bringsystem eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte ist im Elektro-und Elektronikgerätegesetz nicht vorgesehen. Es ist daher nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte zu trennen. Das wäre aus einer Reihe von Gründen auch nur schwer realisierbar.
In Stuttgart werden jedoch seit Jahren funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte von caritativen Einrichtungen zu kleinen Preisen an Interessierte abgegeben. Dies ist sicherlich der bessere Weg und schafft Arbeitsplätze in diesem Segment. Zudem können funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte seit einigen Jahren auch über den Verschenkmarkt Stuttgart (www.stuttgart.de/verschenkmarkt) an Interessierte oder Bedürftige abgegeben werden.
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