Platz:
460
in:
2011
Unser Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B (B steht für Begleitperson, d.h. er benötigt zur Bewältigung des Alltags eine Begleitung).
In den städtischen Schwimmbädern wird dieses Merkzeichen nicht anerkannt, d.h. ich muss immer Eintritt bezahlen, wenn ich ihn ins Schwimmbad begleite, auch wenn ich selbst nicht schwimmen möchte. In jeder anderen Stadt, selbst im Ausland wird das Merkzeichen anerkannt, warum in Stuttgart nicht? Das wirft ein schlechtes Bild auf unsere Stadt!
Gemeinderat prüft:
nein
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