Die LHS soll bei dem Projekt S21 die versteckten Kosten von der DB einfordern.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

382
weniger gut: -117
gut: 382
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2011

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ist grundsätzlich verpflichtet, Verträge zum Wohle der Stadt abzuschließen. Das heißt:
- zinslose Darlehen oder Vorfinanzierungszahlungen an die DB für S21 sind zu unterlassen oder die marktüblichen Zinsen zu verlangen,

- Abriss und Neubau von Schulgebäuden an anderer Stelle um für S21 Platz zu schaffen sind der Bahn in Rechnung zu stellen,

- Verlegung und Neubau von Stadtbahnhaltestellen für die Realisierung von S21 sind der Bahn ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der Vorfinanzierung von Stuttgart 21 aus dem Jahr 2001 ist vorgesehen, dass die Bahn die freiwerdenden Grundstücke am 31.12.2010 an die LHS übergibt. Als Zahlungszeitpunkt wurde der 28.12.2001 vereinbart. Der damals auf den 31.12.2010 ermittelte Kaufpreis der Grundstücke wurde marktgerecht auf den Zahlungszeitpunkt 28.12.2001 abgezinst, so dass die fehlende Verwertbarkeit der Flächen und der Zinsgewinn der Bahn bis 31.12.2010 entsprechend beim Kaufpreis berücksichtigt wurden.
Nach dem o.g. Vertrag über den Erwerb Grundstücke hätte die Deutsche Bahn AG die Flächen im Wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt übergeben oder Verzugszinsen zahlen müssen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine für die Übergabe nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen (GRDrs 790/2007).
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nach einer Besichtigung durch die Schulbaukommission im Oktober 2009 festgestellt, dass das aus dem Jahr 1908 stammende Schulgebäude der Neckar-Realschule, Willy-Brandt-Str. 4, wegen baulich-funktionaler Mängel und wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben werden kann. Um der Neckar-Realschule die notwendigen Räume für eine 2-zügige Realschule zur Verfügung zu stellen und einen modernen Unterricht zu gewährleisten, wären Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen notwendig geworden, die am Standort nicht zu realisieren waren. Außerdem geht die langfristige gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung von einer steigenden Nachfrage nach Realschulplätzen bzw. zunehmenden Klassenzahlen bei den Realschulen aus. Unter Berücksichtigung dieser Punkte ist der Neubau unabhängig von Stuttgart 21 dringend erforderlich und sinnvoll.
Die Stadt hat mögliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Bahn für den Neubau der Neckarrealschule geprüft und hält diese für nicht gegeben. Die Bahn wäre am alten Standort lediglich zu gewissen Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet gewesen.
Auf Grund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung für die Maßnahme „Heilbronner Str.“ hat die SSB keine Lasten aus dieser S 21-Folge-maßnahme zu tragen. Die Verhandlungen über die Kreuzungsvereinbarung zur Haltestelle „Staatsgalerie“ sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier keine Belastungen für die SSB entstehen.
Es sind somit keine für die Stadt Stuttgart nachteiligen Verträge abgeschlossen worden.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Sollte S21 realisiert werden müssen, so bin ich einverstanden mit diesen Forderungen.
Ich finde das Projekt jedoch eine Schande und fühle mich als Bürger von den Politikern belogen und betrogen. Inzwischen ist doch klar, dass es sich im wesentlichen um ein "Immobilienprojekt" handelt.

Ganz gleich, ob man für oder gegen S21 ist, die Bürger/innen haben einen Anspruch darauf sämtliche zusätzliche Kosten, die aus S21 oder auch K21 entstehen zu erfahren. Dazu gehören auch Angaben wie "Strafgebühren" wenn die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden, oder die im Vorschlag genannten. Nur so entsteht Transparenz.

So lange der Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt nach oben begrenzt ist, ist es vollkommen egal, wie viel das Projekt die DB AG am Ende kostet. Wichtig ist nur (und das ist Beschlusslage des Gemeinderates), dass der Finanzierungsbeitrag der Landeshauptstadt nach oben gedeckelt ist!

Ebenso sollte eine Schadensersatzzahlung für den zerstörten Park eingefordert werden.

@uhu2
Von wem, von den sogenannten "Parkschützern"?