Ergebnis Haushaltsberatungen:
Das Defizit der SSB wird über die Kapitalerträge der Holding Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH finanziert. Der Ausgleichsanspruch der SSB ist damit vom städtischen Haushalt entkoppelt. Die Tariferhöhungen legt die SSB darüber hinaus nicht einseitig fest, sie sind vielmehr an Gremienbeschlüsse des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) gekoppelt. Laut VVS-Gesellschaftervertrag wird der Verbundtarif unter Berücksichtigung der Marktlage und der Kostenentwicklung sämtlicher Verkehrsunternehmen im VVS fortgeschrieben. Der Aufwandssituation bei der Deutschen Bahn AG wird im Rahmen der VVS-Tarifentwicklung ebenso Rechnung getragen, wie der wirtschaftlichen Entwicklung bei den über 40 regionalen Busunternehmen im VVS. Einseitige städtische Zuschüsse für die SSB würden hinsichtlich der Tarifentwicklung im VVS demnach nur bedingt weiterhelfen. Mit einer Kostendeckung von 93 % liegt die SSB deutschlandweit an der Spitze. Eine Verschlechterung des Kostendeckungsgrads über eine reduzierte Nutzerfinanzierung ginge finanziell zu Lasten anderer wichtiger öffentlicher Aufgaben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es liegt keine Stellungnahme der Verwaltung vor, da der Vorschlag nicht zu den TOP 121 Vorschlägen gehört.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
388 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
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