Platz:
1659
in:
2011
Wenn man eine Grabstätte zugewiesen (!) bekommt und sich später wegen Senkungen der Grabstein und so weiter schief stellt, sollte der Grabverwalter einen angemessenen Zuschuss von Seiten der Stadt fürs Wieder-Aufrichten erhalten.
Wir zum Beispiel haben ein Urnengrab, wo sich etwa 8 Jahre nach "Erwerb" / Belegung plötzlich eine Seite der Grabeinfassung nebst Grabstein kräftig absenkte, da daneben wohl erst sehr spät ein Grab sich abgesenkt hatte. (Sollte die Stadt nicht einlenken, werden wir voraussichtlich den Klageweg beschreiten müssen.)
Gemeinderat prüft:
nein
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