Umsetzung:
Das städtische Klimaschutzkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Die Stadt führt auch ein Forschungsprojekt „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ durch, das die wesentlichen Punkte des Vorschlags umsetzt.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Das städtische Klimaschutzkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Die Stadt führt auch ein Forschungsprojekt „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ durch, das die wesentlichen Punkte des Vorschlags umgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss GRDrs 931/2010 vom 8. Juni 2011 zur Fortführung des Forschungsprojekts „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ werden wesentliche Punkte des Vorschlags umgesetzt.
Ziel des SEE-Projekts ist die Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie und ihre Umsetzung, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Stuttgart zu steigern. Auf Basis wirtschaftlich erschließbarer Optimierungspotenziale wird eine langfristige dynamische „Road Map Energie“ bis 2050 erarbeitet. Dazu werden verschiedene Szenarien für eine zukünftige Entwicklung der Stadt Stuttgart durchspielt, so dass relevante Handlungsfelder und effiziente Maßnahmen identifiziert und priorisiert werden können. Das langfristige Ziel der „Road Map Energie“ ist es, den Energiebedarf der Stadt an das lokale Energieangebot anzupassen. Diese „Road Map Energie“ fasst die Entwicklung der Kommune zusammen und führt, im Falle der Umsetzung, bis 2050 zu einer nachhaltigen Energieversorgung.
In der vorangegangenen Phase des Projekts (2009-2010) wurden die Energieflüsse des Stadtgebiets vollständig bilanziert und 63 Maßnahmen formuliert, mit denen sich sektorübergreifend ca. 3.000 GWh pro Jahr einsparen sowie 20 % Effizienzsteigerung erzielen lassen (GRDrs 1022/2008). Beleuchtung durch LED-Technik ist eine der Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind vertiefende Untersuchungen und dahingehende Beschlüsse des Gemeinderats notwendig.
Insbesondere im Gebäudebestand bietet sich ein großes Energieeinsparpotenzial: 84 % der Wohnungen im Stadtgebiet Stuttgart wurden vor Inkrafttreten der 2. Wärmeschutzverordnung von 1984 errichtet. Diese Gebäude weisen, verglichen mit heutigen Baustandards, einen mangelhaften Wärmeschutz auf. Trotz bereits vorhandener Förderprogramme des KfW-Kreditinstituts liegt die jährliche Sanierungsrate dieser Gebäude bei nur rund 2 %.
Um die angestrebten Einsparziele zu erreichen, müssen deutlich mehr Altbauten saniert werden. Folglich sind weitergehende und ergänzende Maßnahmen zum KfW-Förderprogramm erforderlich: Mit energetischen Vorgaben für private Neubauvorhaben auf städtischem Grund (GRDrs 165/2010), dem städtischen Förderprogramm zur Energieeinsparung (GRDrs 425/2010) und der Beratung von Privatpersonen durch das Energieberatungszentrum Stuttgart wurden bereits richtungweisende Ansätze geschaffen. Darauf aufbauend wird im Projekt SEE das innerhalb der Stadtverwaltung erprobte stadtinterne Contracting-Modell zur Finanzierung von energetischen Sanierungen unter Einbeziehung lokaler Banken für die Belange der privaten Wohnungswirtschaft angepasst und weiterentwickelt.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
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