Platz:
1744
in:
2011
Nach der Badesaison vor der Reinigung bzw. winterlichen Stilllegung könnten Freibäder eines ihrer Becken Hundebesitzern zur Verfügung stellen.
"Hundeschwimmen" gegen angemessenen Eintritt unter der Voraussetzung, dass die Vierbeiner ihr großes Geschäft draußen verrichten bzw. die Halter dafür Sorge tragen, dass keine Verunreinigung der Flächen erfolgt. Zur Beruhigung der Betreiber könnte sogar jeder Interessierte eine Kopie seines Haftpflichtversicherungsnachweises mitbringen, um auszuschließen, dass verantwortungslos gehandelt wird.
Gemeinderat prüft:
nein
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