Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich Car-Sharing und versucht den Unternehmen, die auf der Suche nach Stellplätzen sind, weiterzuhelfen. In Frage kommen hierfür zunächst private Stellplätze, da diese leichter von öffentlichen Stellplätzen abzugrenzen sind.
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sind hierfür weniger geeignet. Um sie als CarSharing-Plätze zur Verfügung zu stellen, müssen diese Stellplätze zunächst dem öffentlichen Verkehr entzogen und dem Car-Sharing-Betreiber vermietet werden. Die Sicherung und Kontrolle dieser Stellplätze, würde dann beim Betreiber liegen. D.h. die Stadt kann dann nicht Parker, die zu unrecht auf diesem Stellplatz stehen, verwarnen.
Unter den derzeitigen rechtlichen Vorgaben ist das Einziehen von öffentlichen Stellplätzen für Car-Sharing nicht praktikabel. Zudem müssten Vorgaben für die Vergabe von Stellplätzen an die Unternehmer gemacht werden. Also welcher Unternehmer an welcher Stelle wie viele Stellplätze erhält.
Derzeit wird diskutiert, Regelungen für Car-Sharing in die StVO aufzunehmen. Sollten sich hierdurch neue Spielräume ergeben, wird die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeiten und den Gremien zur Entscheidung vorlegen.
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