Ausnahmen für Fahrten mit Behinderten in Fußgängerzonen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

58
weniger gut: -79
gut: 58
Meine Stimme: keine
Platz: 
1571
in: 
2011

In Fußgängerzonen, besonders der Innenstadt, sollte die Fahrt von Taxis und PKW - auch solche ohne Rollstuhl-Kennzeichen - im Schritt-Tempo erlaubt sein, um evident Behinderte (offiziell: 'Menschen mit eingeschränkter Mobilität') auf kurzem Wege zu Ärzten, Therapeuten, aber auch zu Geschäften (um persönlich einkaufen zu können) zu bringen und abzuholen.

Damit würde ein kleiner Schritt zur Erfüllung des UN- und jetzt deutschen Gleichstellungsgesetzes getan, anstatt nach heutigem Verbot von unseren freundlichen Helfern der Polizei mit Strafzettel für eine gute Tat zur Kasse gebeten zu werden!

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Taxi: ok. PKW mit Rollstuhl-Kennzeichen: ok. Aber PKW ohne Rollstuhl-Kennzeichen?! Dann kann man sich meiner Meinung nach, das mit den Fußgängerzonen gleich ganz sparen.