Pflastersteine und Grabsteine aus Kinderarbeit vermeiden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

222
weniger gut: -125
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
661
in: 
2013

Aus Indien importierte Grabsteine werden unter menschenunwürdigen Verhältnissen hergestellt. Der Transport ist ökologisch schlecht, und es vernichtet Arbeitsplätze in Stuttgart.

Die Friedhofssatzung sollte entsprechend geändert und die Bauhöfe entsprechend angewiesen werden.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Sehr guter Vorschlag. Leider heißt Kinderarbeit in EU-Worten: Wettbewerb. Leider...

1.) Inwiefern hat die Thematik Grabsteine mit kommunaler Haushaltspolitik zu tun?
2.) Grabsteine und ähnliches sind _private_ Angelegenheiten. Was genau soll die Stadt hier machen?
3.) Bei Pflastersteinen gebe ich dem Verfasser recht.

Ich bitte ggf. um Überarbeitung des Vorschlags damit ich diesen positiv votieren kann.

Die Stadt kann ihre Friedhofssatzung entsprechend ändern. Dies ist meines Wissens derzeit auch in Arbeit. Privatangelegenheit nur teilweise, ein Friedhof ist ein städtisches Grundstück. Aber ein direktes Haushaltsthema ist es zugegebenermaßen trotzdem nicht.

Aber in welcher Hinsicht könnte die Friedhofssatzung dann geändert werden - dass es Angehörigen verboten werden soll, solche Grabsteine zu nutzen? Das geht nicht. Das ist schon noch mein freier Wille, denke ich (also jetzt nicht meiner persönlich, lieber Himmel, aber ehrlich gesagt hab ich von der Problematik zuvor noch nie gehört). Es wird ja wohl auch zum Teil ein finanzielles Problem sein? Da kann man den Leuten schlecht Vorschriften machen.

Doch, das geht. Am 20. Juni 2012 hat der baden-württembergische Landtag das Bestattungsgesetz geändert (Drs. 15/1935), sodass Kommunen nun die ausschließliche Verwendung fair gehandelter Grabsteine auf ihren Friedhöfen in Friedhofssatzungen festlegen können. Einige haben das bereits auch getan.

In der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186109/16950.pdf) findet sich in § 24 Abs. 5a der Satz: „Grabsteine und Grabzubehör sollen nicht durch Kinderarbeit entstanden sein“. Ich finde, es stünde einer Stadt, die eine Zertifizierung als „Fair-Trade-Stadt“ anstrebt, gut an, diese Soll-Regelung nun baldmöglichst in eine Pflicht umzuwandeln.

Es wird ja niemand gezwungen, einen aus Indien oder China importierten Stein zu kaufen. Nur wenn man es tut, darf eben nachweislich keine ausbeuterische Kinderarbeit darin stecken. Der freie Wille hat seine Grenzen bekanntlich dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Bei Kinderarbeit ist das meines Erachtens der Fall. Wenn das im Ursprungsland nicht verhindert wird, müssen wir doch versuchen, das sicherzustellen, oder?

Der Gemeinderat hat (auf Antrag der Fraktion von B90/Die Grünen) die Stadtverwaltung bereits beauftragt, die Friedhofssatzung in diesem Sinne zu überarbeiten. Dieser gute Vorschlag ist nun also überflüssig geworden.