Nr. 2627 | von: schriftlich ein... | Stadtbezirk: Stuttgart (gesamt) | Thema: Verwaltung | Wirkung: Sparidee Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:271weniger gut: -100gut: 271Meine Stimme: keine Platz: 312in: 2013Nicht dem günstigsten Anbieter den Auftrag erteilen (da muss immer drauf gezahlt werden). Vorschlag: Schweizer Vergabepraxis. Die Schweizer Vergabepraxis ist letztlich immer die kostengünstigste. Gemeinderat prüft: nein Kommentare 17 Kommentare lesen emp | 18.02.13 Was ist die "Schweizer Vergabepraxis"? marcoei | 18.02.13 "Schweizer Vergabepraxis": Das billigste Angebot fällt aus dem Verfahren raus. Die Bieter sind somit gezwungen auskömmlich und gewissenhaft zu kalkulieren. Das "kaufen" eines Auftrages wird erschwert. Unseriös niedrige Angebote (Nachtragstreiber, Fehlkalkulationen, Firmen kurz vor der Insolvenz die unbedingt und zu jedem Preis den Auftrag wollen) werden oft verhindert. ... fände ich gut! Rieni | 18.02.13 Mir ist es persoenlich noch nicht ganz klar. Eine Quelle, auf der man das vielleicht noch mal nachlesen kann, fände ich gut. Im Prinzip hört sich die Idee aber gut an. buxtehude | 18.02.13 In Deutschland muss m.W. die öffentliche Hand das niedrigste Angebot nehmen. Das führt dazu, das meist nicht seriös angeboten wird, um den Auftrag zu bekommen. Die Angebote werden dann entsprechend formuliert, dass hinterher noch weitere Nachforderungen kommen. Beschäftigt viele Rechtsanwälte und führt dazu, dass die Projekte sich so entwickeln wie - naja bekannt!! Annigabo | 18.02.13 Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag! Tatsächlich bin ich zu dem gleichen Schluss gekommen, bei all den Pannen und der Kostenexplosion bei grossen Bauprojekten der öffentlichen Hand. Eine neue Vergabepraxis ist unbedingt erforderlich. Daniel11 | 18.02.13 +1 GeldMitGrips | 18.02.13 +100 muess | 18.02.13 Sehr guter Vorschlag! Liamara | 22.02.13 Wenn das wirklich dazu führt, dass unsinnig niedrige Angebote verhindert werden - dafür. operation regenbogen | 23.02.13 Das ist eine sehr gute Idee. In der Schweiz wird der billigste und der teuerste Anbieter sofort aussortiert. Durch Ausschluss des billigsten Anbieter wird verhindert, dass z. B. nachher schlampig gearbeitet wird und dadurch enorme Folgekosten entstehen. highwaystar42 | 26.02.13 + Zizze | 27.02.13 Ein richtig guter Vorschlag. Endlich wird bei der Ermittlung des günstigsten Angebotes verschiedene Kriterien wie Qualität, Preis, Wirtschaftlichkeit, Kundendienst oder auch Umweltverträglichkeit berücksichtigt. So sollte das sein. In der Schweiz gibt es zudem noch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber unter folgenden Voraussetzungen dazu berechtigt, den Zuschlag sogar zu widerrufen: der Anbieter erfüllt die Eignungskriterien nicht mehr; er hat der Auftraggeberin falsche Auskünfte erteilt; er hat Steuern oder Sozialabgaben nicht entrichtet; er hat seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, zur Lohngleichheit von Mann und Frau und zur Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Arbeitnehmer nicht beachtet; er hat Abreden getroffen, die einen wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen; er befindet sich in einem Konkursverfahren. Domino | 02.03.13 Es ist keine Frage: Die derzeitige Vergabepraxis mit dem niedrigsten Angebot führt häufig zu schlechter Qualität und letztendlich aus dem Ruder laufenden Kalkulationen. Um Geld zu sparen, wird dann eben bei der Fertigstellung gekürzt durch weglassen. So kann das nicht weitergehen! Die Schweizer Vergabepraxis hört sich interessant an. Zumindest das grenzenlose Unterbieten kann damit ausgehebelt werden. sajuz | 11.03.13 + 1 chaoxx 777 | 22.03.13 Die Schweizer waren mir schon immer sympatisch, und die wissen wie es geht. Tatzitus | 30.03.13 Sehr gut! egu | 06.04.13 Die jetzige Vergabepraxis ist von der EU vorgeschrieben. Also kann sie nur schlecht sein.
marcoei | 18.02.13 "Schweizer Vergabepraxis": Das billigste Angebot fällt aus dem Verfahren raus. Die Bieter sind somit gezwungen auskömmlich und gewissenhaft zu kalkulieren. Das "kaufen" eines Auftrages wird erschwert. Unseriös niedrige Angebote (Nachtragstreiber, Fehlkalkulationen, Firmen kurz vor der Insolvenz die unbedingt und zu jedem Preis den Auftrag wollen) werden oft verhindert. ... fände ich gut!
Rieni | 18.02.13 Mir ist es persoenlich noch nicht ganz klar. Eine Quelle, auf der man das vielleicht noch mal nachlesen kann, fände ich gut. Im Prinzip hört sich die Idee aber gut an.
buxtehude | 18.02.13 In Deutschland muss m.W. die öffentliche Hand das niedrigste Angebot nehmen. Das führt dazu, das meist nicht seriös angeboten wird, um den Auftrag zu bekommen. Die Angebote werden dann entsprechend formuliert, dass hinterher noch weitere Nachforderungen kommen. Beschäftigt viele Rechtsanwälte und führt dazu, dass die Projekte sich so entwickeln wie - naja bekannt!!
Annigabo | 18.02.13 Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag! Tatsächlich bin ich zu dem gleichen Schluss gekommen, bei all den Pannen und der Kostenexplosion bei grossen Bauprojekten der öffentlichen Hand. Eine neue Vergabepraxis ist unbedingt erforderlich.
Liamara | 22.02.13 Wenn das wirklich dazu führt, dass unsinnig niedrige Angebote verhindert werden - dafür.
operation regenbogen | 23.02.13 Das ist eine sehr gute Idee. In der Schweiz wird der billigste und der teuerste Anbieter sofort aussortiert. Durch Ausschluss des billigsten Anbieter wird verhindert, dass z. B. nachher schlampig gearbeitet wird und dadurch enorme Folgekosten entstehen.
Zizze | 27.02.13 Ein richtig guter Vorschlag. Endlich wird bei der Ermittlung des günstigsten Angebotes verschiedene Kriterien wie Qualität, Preis, Wirtschaftlichkeit, Kundendienst oder auch Umweltverträglichkeit berücksichtigt. So sollte das sein. In der Schweiz gibt es zudem noch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber unter folgenden Voraussetzungen dazu berechtigt, den Zuschlag sogar zu widerrufen: der Anbieter erfüllt die Eignungskriterien nicht mehr; er hat der Auftraggeberin falsche Auskünfte erteilt; er hat Steuern oder Sozialabgaben nicht entrichtet; er hat seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, zur Lohngleichheit von Mann und Frau und zur Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Arbeitnehmer nicht beachtet; er hat Abreden getroffen, die einen wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen; er befindet sich in einem Konkursverfahren.
Domino | 02.03.13 Es ist keine Frage: Die derzeitige Vergabepraxis mit dem niedrigsten Angebot führt häufig zu schlechter Qualität und letztendlich aus dem Ruder laufenden Kalkulationen. Um Geld zu sparen, wird dann eben bei der Fertigstellung gekürzt durch weglassen. So kann das nicht weitergehen! Die Schweizer Vergabepraxis hört sich interessant an. Zumindest das grenzenlose Unterbieten kann damit ausgehebelt werden.
egu | 06.04.13 Die jetzige Vergabepraxis ist von der EU vorgeschrieben. Also kann sie nur schlecht sein.
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