Was wäre daran verwerflich, wenn gesunde, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger für die Leistung der öffentlichen Hand auch der Allgemeinheit was zurückgeben würden? So könnte zum Beispiel ein Sozialhilfeempfänger (Hartz-IV-Bezieher) pro Werktag 2 Stunden - oder einen Tag pro Woche Dienst leisten. Vorzustellen sind Reinigungs-, Kehr- und Aufräumarbeiten auf öffentlichem Grund, zum Beispiel Friedhofsreinigung, Straßenreinigungsprojekte, Gebüsch- und Heckenpflege, Abraumbeseitigung, Sortieraufgaben bei Wertstoffhöfen und vieles mehr. Organisiert könnte der Dienst ebenfalls von (der Ausbildung nach geeigneten) Sozialhilfeempfängern, die auch die Durchführungsverantwortung übernehmen könnten.
Wäre ich Hartz-IV-Empfänger, ich würde mich gegen einen solchen Dienst nicht zur Wehr setzen bzw. würde meine Arbeitskraft (neben dem Zeitaufwand für Bewerbungen etc.) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Wie Dienste der Zivis oder den Nachfolgern (freiwilliger Dienst) könnten diese Bürger eine Stütze für Stadt- und andere Verwaltungen sein.
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