Ergebnis Haushaltsberatungen:
Auf mögliche Kostenersatzforderungen hat die Stadtverwaltung mangels Zuständigkeit keinen Einfluss. Zuständig ist hier das Land Baden-Württemberg.
Stadt ist nicht zuständig
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen und anderen Veranstaltungen trägt das Land Baden-Württemberg. Auf mögliche Kostenersatzforderungen hat die Stadtverwaltung mangels Zuständigkeit keinen Einfluss.
Ergänzend ist anzumerken, dass diese Frage wiederholt thematisiert wurde, zuletzt bei der Innenministerkonferenz in Rostock im Dezember 2012. Dort wurde zwar darauf hingewiesen, dass bei unzureichender Fanarbeit der DFL und des DFB eine Kostenbeteiligung an den Polizeieinsätzen anlässlich von Fußballspielen angestrebt wird, ob dies umgesetzt werden kann, ist allerdings aufgrund der komplizierten Rechtslage fraglich. Darauf hat Bayern in einer Protokollnotiz ausdrücklich hingewiesen.
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