Vorschlag: Beim Ordnungsamt wird im Fachbereich öffentliche Versammlungen und Demonstrationen eine Stelle eingespart. Laut Grundgesetz bedürfen Versammlungen und Demonstrationen keine Genehmigung und sind grundsätzlich erlaubt. Gerade das Stuttgarter Ordnungsamt ist allerdings offenbar unterbeschäftigt und ist immer sehr kreativ was die Aushebelung des Versammlungsrechtes angeht. Demonstrationen gegen S21 sind da noch harmlose Beispiele, richtig interessant wird die "Kreativität" des Ordnungsamtes erst bei antikapitalistischen und antifaschistischen Kundgebungen und Demonstrationen. Offenbar gibt es dort wohl Überkapazitäten welche im Hinblick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung eingespart werden köännten. Alternativ wäre auch eine Umschichtung innerhalb des Ordnungsamtes denkbar, beispielsweise im Gegenzug eine zusätzliche Stelle zur Überwachung des stehenden Verkehrs.
Stellenstreichung beim Ordnungsamt, Fachbereich Versammlungen
Platz:
2523
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein