Optimierung der S-Bahn Türautomatik

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

169
weniger gut: -124
gut: 169
Meine Stimme: keine
Platz: 
1109
in: 
2013

Als täglicher Nutzer der S-Bahnen in Stuttgart bin ich wie viele andere Pendler täglich von den Verspätungen der S-Bahnen betroffen.
Ein Problem ist die Türautomatik der neueren S-Bahnen vom Typ 423. Durch ein Durchqueren der Lichtschranken können die Türen immer wieder geöffnet werden, wodurch sich die Standzeiten an den wichtigen Haltepunkten Stadtmitte, Hauptbahnhof und Bad Cannstatt erheblich verlängern.
Daher wäre ein Abstellen der Türautomatik sehr sinnvoll und wird in München ja auch schon erfolgreich praktiziert.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

5 Kommentare lesen

Diese Türautomatik ist mir auch schon länger ein Rätsel. Ein Abstellen der Automatik in Einzelfällen nach Überprüfung der Situation an der Tür mittels einer der zahlreich verbauten Videokameras sollte möglich sein.

Eine direkte Anfrage an die S-Bahn Stuttgart hilft hier aber bestimmt eher weiter.

es würde schon reichen, wenn die Tür piepsen würde, wenn sie sich schließen sollte. Leider geht das piepsen erst los, wenn die Lichtschranke frei ist, daher merken es Fahrgäste oft nicht, dass sie in der Lichtschranke stehen. Ein kleines Software-Update für die Türsteuerung sollte es also tun - warum das nicht gemacht wird, verstehe ich nicht.

Anscheinend wird sich das Problem bei den ganz neuen ET430 ab Jahresmitte noch weitaus verschärfen: bei diesen extra für Stuttgart entwickelten S-Bahnzügen kann anscheinend jederzeit von Außen durch Drücken des Knopfes die Tür (wieder) geöffnet werden ohne Sperrmöglichkeit des Zugführers - man stelle sich den Effekt im Berufsverkehr v.a. an Stadtmitte und Hbf mal vor (oder besser nicht).

Dann aber bitte auch wieder Personal in den Zügen, das kontrolliert, ob nicht jemand halb drin und halb draussen ist bzw. die Oma drin und der Waldi draussen ist oder umgekehrt.

Dies darf aber nur dann umgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch keine Personen zu Schaden kommen.