Leerstand mit Gebühr entgegenwirken - Nichtbelegungsabgabe, Leerstandsabgabe

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

305
weniger gut: -170
gut: 305
Meine Stimme: keine
Platz: 
449
in: 
2013

Trotz Platzmangels im Stuttgarter Kessel und exorbitanter Mietpreise sowohl bei gewerblichen Immobilien wie auch Wohnungen gibt es enormen und zunehmenden Leerstand. Warum? Investoren können die Kosten hierfür von der Steuer absetzen, daher ist es oft rentabler Mietobjekte leerstehen zu lassen anstatt (zu einem angemessenen und dementsprechend günstigen Preis) zu vermieten. Dem sollte mit einer nicht unerheblichen Leerstands-Gebühr, berechnet nach qm, entgegengewirkt werden. Guter Nebeneffekt, abgesehen von der Verschönerung der Stadt und sinkenden Mietpreisen: Eine neue Einnahmequelle für Stuttgart. Leerstand ist nicht im Sinne der Stuttgarter Einwohner.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Mapegean schreibt:
In Stuttgart fehlen Tausende Wohnungen, gleichzeitig gibt es viele jahrelang leerstehende Wohnungen und Häuser. Menschen die auf Mieteinnahmen verzichten können, könnten auch eine Nichtbelegungsabgabe bezahlen.

Der vorhandene Wohnraum könnte dadurch billiger werden. Auch dient dies zur Erhaltung von Erholungsräumen und Grünflächen.

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag hat im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden.
Gemeinderat hat abgelehnt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
810 (SÖS)

Kommentare

22 Kommentare lesen

Wer eine Wohnung zu vermieten hat, weiß welchen Schaden ein Mieter anrichten kann. Auf diesen Kosten bleibt der Vermieter sitzen. Das dürfte zumindest für einen kleinen Teil der Nichtvermietung ein Grund sein. Es gibt noch sehr viel mehr Gründe, eine Wohnung nicht zu vermieten. Niemand sollte hierzu verpflichtet oder gezwungen werden. Nicht ganz nachvollziehen kann ich die angebliche Wirkung: billiger werden von Wohnraum bzw. Erhaltung von Erholungsräumen und Grünflächen!?

@ Bürgerin

Schonmal was von "Eigentum verpflichtet" gehört? Steht so im Grundgesetz. Ich find man kann es von Immobilieneigentümern durchaus verlangen dass ihr Eigentum auch genutzt wird, ansonsten sollen sie bitte ihr Eigentum halt abgeben. In manchen Ländern gibts die Regelung dass nach einer gewissen Zeit des Leerstandes jeder der die Immobilie nutzt (besetzt) automatisch auch neuer Eigentümer wird, find ich vorbildlich. Wozu eigentum wenns nicht begraucht wird?

Zu ihren Verständnissfragen:

-Der Wohnraum wird billiger weil steigendes Angebot (was ja passieren würde wenn mehr Leerstehende Wohnungen vermietet werden) in einer Marktwirtschaft grundsätzlich den Preis drückt. Wenn was knapper wird wirds auch teurer.

-Erholungsräume und Grünflächen haben auch was davon weil sie, wo niemand wohnt, dem Verfall preisgegeben sind. Bewohner kümmern sich falls nötig um naheliegende Grünflächen (sicher nicht alle, aber einige). Schauen Sie sich einfach mal ein Grundstück an das Jahrelang unbewohnt ist.

Und woher weiß die Stadt, welche Vermieter leerstehenden Wohnraum haben? Also ich meine, muss man das bereits jetzt irgendwo melden und wenn nicht, wie soll das dann in Zukunft aussehen?

Haben Sie schon mal überlegt, warum jemand eine Wohnung leerstehen lässt , vielleicht weil die Kinder oder Verwandte in absehbarer Zeit einziehen möchten, unsere Gesetze sind so mieterfreúndlich, dass man oftmals seine Wohnung nicht mehr selbst nutzen kann, wenn man sie bräuchte.

Zitat: "Schonmal was von "Eigentum verpflichtet" gehört? Steht so im Grundgesetz. Ich find man kann es von Immobilieneigentümern durchaus verlangen dass ihr Eigentum auch genutzt wird, ansonsten sollen sie bitte ihr Eigentum halt abgeben. In manchen Ländern gibts die Regelung dass nach einer gewissen Zeit des Leerstandes jeder der die Immobilie nutzt (besetzt) automatisch auch neuer Eigentümer wird, find ich vorbildlich. Wozu eigentum wenns nicht begraucht wird?"

Auf den Banken liegt eine Menge Geld. Bei der aktuellen Zinslage rechnen sich die Zinseinnahmen auch nicht wirklich. Wozu dann Geld auf der Bank, wenns nicht gebraucht wird?
Na dann gehen wir mal an die Sparbücher derer die diesen Vorschlag positiv bewerten!
Erst einmal Abgaben für sinnlos gehortetes Geld, und bei den ganz hartnäckigen wird dann die Stadt nach gewisser Zeit automatisch neuer Eigentümer des völlig ungenutzten Erarbeiteten und Ersparten.

Niemand lässt grundlos eine Immobilie leerstehen, denn die kostet nur.
Der Richtige Ansatz wäre Anreize zu schaffen, dass Vermieten wieder attraktiver wird. Die Stadt hat zum Aufkaufen der leerstehenden Immobilien ohnehin kein Geld. Nicht einmal wenn Eigentümer enteignet und unter Verkehrswert(was üblich ist) entschädigt würden. Da kommt es die Stadt letztenendes billiger, neuen Wohnraum zu schaffen, zumal die Zahl der leerstehenden Immobilien sicherlich bei weitem nicht den Bedarf an Wohnraum deckt.

Solch undurchdachte Neid-Forderungen sind jedenfalls fehl am Platz und bringen uns bei dem Problem Wohnungsmangel kein bischen weiter.

Ausgezeichnete Idee! Wäre mit geringem Aufwand realisierbar und würde der Stadt Geld einbringen, das wiederum gegen Ladensterben eingesetzt werden kann!

Dieser Sachverhalt hat verschiedene Ursachen. Eigentümerrechte sind zuhauf beschnitten worden. Auf eine Tatsache möchte ich allerdings auch hinweisen:
Leerstehende Wohnungen wurden irgendwann finanziert und die Kosten hierfür in den meisten Fällen steuerlich geltend gemacht. Also die Allgemeinheit zahlte das Vorhaben mit.
Die Allgemeinheit ( Steuerzahler) an den Kosten beteiligen und sich dann zurückziehen und sagen "ich kann mit meinem Eigentum machen was ich will" das geht auch nicht.
Probates Mittel wäre, die eingesparten Steuern zurückzufordern, aber dazu bedarf es Gesetzesänderungen und dazu fehlt der politische Wille.

"Und woher weiß die Stadt, welche Vermieter leerstehenden Wohnraum haben?" Ganz einfach einen Leerstandsmelder auf der Homepage der Stadt Stuttgart einrichten. BürgerInnen können dann den Leerstand melden. Sicherlich vor allem sinnvoll bei kompletten Gebäuden, die schon Jahre oder Jahrzehnte leerstehen.

Danke, Karlsvorstädter - es mußte mal gesagt werden!

Vermieterunfreundliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zusammenhang mit oftmals kärglicher Rendite (bevor jetzt wieder die Aufreger kommen von wegen "teure Mieten", lassen Sie sich bitte von Fachleuten erklären, wie man die Gesamtrendite einer Immobilie berechnet) verbieten vielen regelrecht, zu vermieten.

Eigentum verpflichtet - und deshalb zahlen auch jene Immobilieneigentümer, die nicht vermieten möchten, Grunderwerbsteuer sowie Grundsteuer. Und zwar nicht wenig.

Bei dieser Idee sollen aus Behauptungen Tatsachen werden. Deshalb muß ich fragen:

- Woher nehmen Sie die Informationen über "enormen Leerstand"? Können Sie eine wissenschaftliche Studie nennen, die Zahlen enthält?

- Woher haben Sie Informationen über hohen gewerblichen Leerstand? Stuttgart ist eine der Städte in Deutschland mit der geringsten Büro-Leerstandsquote bei gleichzeitig geringster Durchschnittsmiete. Vielleicht sollten Sie sich informieren, bevor Sie hier haltlose Behauptungen aufstellen.
http://www.colliers.de/de/research/national-deutschland.html?file=tl_fil...

- Wie haben Sie die sog. "exorbitanten Mietpreise" ermittelt? Haben Sie bereits einmal in London, Paris oder München gemietet? Platzmangel im Kessel bedeutet, daß dort die Nachfrage groß und das Angebot klein ist. Ein normaler Vorgang, daß sich dann die Preise erhöhen.

- Investoren, die gewerblich Immobilien vermieten, kaufen keine Wohnungen, um sie leerstehen zu lassen. Geld muß arbeiten und nicht mit einer ungenutzten Immobilie vergammeln. Wie der Name schon sagt, investiert ein Investor i.d.R. vorhandenes Geld - steuerliche Effekte ergeben sich aber erst bei einer hohen Fremdfinanzierungsquote. Und sobald das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kann, ist es eh aus mit "absetzen".

- Private Eigentümer stehen hier anders da: Vermieterunfreundliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zusammenhang mit oftmals kärglicher Rendite in älteren Objekten (bevor jetzt wieder die Aufreger kommen von wegen "teure Mieten", lassen Sie sich bitte von Fachleuten erklären, wie man die Gesamtrendite einer Immobilie berechnet) verbieten vielen regelrecht, eine vielleicht geerbte oder nicht mehr benötigte Immobilie zu vermieten.

- Wie kommen Sie auf die Idee, daß mit einer Leerstandsabgabe eine Verschönerung der Stadt einhergeht?

- Wie kommen Sie darauf, daß durch diese Abgabe die Mietpreise sinken würden?
Sicher meinen Sie, daß durch die Leerstandsabgabe die Bereitschaft zur Vermietung steigt, daher das Angebot höher wird und mithin die Preise sinken.
Das kann man bezweifeln: In gefragten Lagen gibt es wenig Leerstand, denn hier sind hohe Mieten und damit gute Renditen zu erzielen. In weniger attraktiven Lagen oder bei weniger attraktiven Objekten wird der dann geschröpfte Eigentümer im Zweifelsfall eher verkaufen, als zu vermieten (ein nicht vorhandener positiver Anreiz zu einer Tat wird nicht durch eine nachträgliche Bestrafung hergestellt). Eher wird er die Immobilie veräußern (momentan sehr attraktiv), und ob hernach eine im Vergleich niedrigere Miete herauskommt, darf bezweifelt werden.

Darüber hinaus: Weil Eigentum verpflichtet, zahlen auch jene Immobilieneigentümer, die nicht vermieten könnenn oder möchten, Grunderwerbsteuer sowie Grundsteuer. Und zwar nicht wenig.

@ Vaihingerin

Auch, wenn sich mir nicht erschließt, wie durch eine Leerstandsabgabe kleinteiliger Einzelhandel gefördert werden soll, so ist eines klar:
Ladensterben ist nicht verursacht durch hohe Mieten, sondern durch die Veränderung der Einkaufsgewohnheiten der breiten Masse. Billig muß es sein -ob Lebensmittel, Kleidung oder Möbel - der Rest spielt keine Rolle.
Dieses Verhalten hat in England zum Aussterben ganzer Innenstädte geführt.
Solange beim Verbraucher kein großflächiges Umdenken einsetzt, können Sie Gelder ausschütten noch und nöcher - es wird trotzdem schiefgehen!

Ich lasse in meinem Haus seit geraumer zeit selbst eine Wohnung leerstehen. Ich konnte mir früher gar nicht vorstellen was es für Probleme mit Mietern geben kann und was es heißt nicht mehr eigener Herr in seinem Haus zu sein.

Vor allem lassen sich ein und Zweifamilienhäuser auch besser vermarkten. Bei mir in der Nachtbarschaft wurden in den letzten Jahren viele Mehrfamilienhäuser abgerissen und gegen Einfamilienhäuser ersetzt.

Bitte auch mal bedenken das nicht alle Immobilien großen Firmen und Genossenschaften gehören, sondern ganz normalen Leuten die Abends nach Hause kommen wollen, in ihr eigenes Haus (jahrelang erspart und noch jahrelang Kredite zahlend) und sich dann nicht noch mit Mietern rumärgern wollen.

Solange ein Mieter (fast) mehr rechte hat als der Eigentümer werde ich nicht mehr vermieten...

Finde ich gut. So viele Wohnungen stehen leer und ich kenne jede Menge Leute, die eine bezahlbare Wohnung brauchen können. Wieso muss Leerstand auch noch steuerlich absetzbar sein?

@maxflona6712
Zitat: "Leerstehende Wohnungen wurden irgendwann finanziert und die Kosten hierfür in den meisten Fällen steuerlich geltend gemacht. Also die Allgemeinheit zahlte das Vorhaben mit."
Wie um alles auf der Welt kommen Sie auf diese haarsträubende Aussage? Es ist erschreckend!

@Greg Heffley
Wie kommen Sie auf die Idee, die Wohnungen, die Ihnen als leerstehend bekannt sind, könnten preiswert sein?
Weiterhin: Insofern das Finanzamt eine mangelnde Gewinnerzielungsabsicht erkennt bzw. nachweisen kann, sind auch Verluste aus V&V keine mehr und somit auch nicht steuerlich anrechenbar.

Liebe Gebührenbefürworter:
60% der Wohnungen in Deutschland kommen von kleinen, privaten Vermietern.
Diese Menschen verwenden ihr erarbeitetes oder erspartes Geld oder ihr Erbe, um Wohnraum anzubieten - zu Renditen, über die (bei gleichem Investitionshorizont) die meisten Aktienfonds-Inhaber herzhaft lachen.
Diese Menschen investieren Geld, um IHREN WOHNRAUM bewohnbar zu halten.
Wenn diese 60% Wohnungen nicht zur Verfügung stünden, dann wäre es dem Gegenwartsegoisten eben nicht möglich, auf durchschnittlich 43m²/Person bei einer Durchschnitts-Kaltmiete von EUR 7,61/m² (mietspiegelrelevante Wohnungen 2012 in Stuttgart) zu residieren.

Letzlich:
Wer wirklich ernsthaft glaubt, daß ein Eigentümer, der sich aktiv gegen das Nicht-Vermieten entscheidet oder - was hier gern übersehen wird, weil es der Spaziergänger nicht wissen kann - der keinen geeigneten Mieter findet, durch eine Nichtbelegungsabgabe dazu ermutigt wird, zu vermieten, der hat kein Eigentum und wird wohl auch nie welches haben.

Ohne andere Gründe zu nennen: Lesen Sie, was "niemand" schreibt - damit ist schon das meiste gesagt.

Zum Kommentar von grandnagus:
Bevor Sie meine Aussage als "haarsträubend" bezeichnen, sollten Sie sich mit dem § 9 EkStG beschäftigen. In der Retrospekive ist dies natürlich nicht möglich, das weiß ich als Eigentümer mehrerer Immobilien auch. Wenn Sie meinen Vorschlag als "erschreckend" bezeichnen, dann haben Sie meinen Beitrag vielleicht nicht verstanden. Ich brauche keine Wohnung, aber gerne trage ich zur Lösung des Problems bei... (von Moderation geändert)

@maxflona6712
Ich sag's ja nur höchst ungern, aber es gibt kein EkStG.

Woher nehmen Sie Ihre Behauptung, die Mehrzahl (!) der kleinen, privaten Vermieter hätte irgendeine Art steuerlicher Förderung beansprucht?

Haben Sie mal daran gedacht, daß sie Objekte vielleicht ererbt wurden (zu Lasten des neuen Eigentümers fiel Erbschaftsteuer an)?
Daß die Objekte früher zur Eigennutzung dienten und nun wegen räumlicher Veränderung der Eigentümer ein neues angeschafft wurde, bevor das alte vermietet werden konnte (es fiel Grunderwerbsteuer zu Lasten des Eigentümers an; beide Objekte unterliegen der Grundsteuer, wieder zu Lasten des Eigentümers und des Mieters der alten Wohnung)?
Daß Grunderwerbsteuer ebenfalls anfiel, als ein Objekt zur Vermietung angeschafft wurde?

Daß Zinsen aus der Immobilienfinanzierung im Zuge einer Vermietung (die es geben muß, um die Zinsen geltend zu machen) gegen die daraus resultierenden Einnahmen gerechnet werden können, ist ein vollkommen normaler Vorgang und hat nichts mit der Belastung der Allgemeinheit zu tun.

Sie vergessen bei Ihrer Einlassung: Eine aktive Förderung des Eigentümers findet nicht statt, der Steuerzahler (!) / die Allgemeinheit wird an gar nichts beteiligt. Mithin ist Ihre Aussage dazu falsch.

Mit dem Argument, das Sie hier vorbringen möchten, könnte man einen Unternehmer, der die Finanzierungskosten seiner Maschine ebenso von seinem Gewinn abzieht, um die Steuerlast zu mindern, zu einer Nichtbenutzungsabgabe zwingen, wenn die Maschine aufgrund mangelnder Aufträge o.ä. stillsteht.
Können Sie sich vorstellen, warum hierzu der politische Wille fehlt?

Ich bleibe dabei: Ihre Behauptung, die Allgemeinheit hätte sich an der Finanzierung der meisten Immobilie beteiligt, die nun leer stehen, geht ins Leere.
Mehr noch: Die Eigentümer, die ihre Immobilien leerstehen lassen (und um die ging es in dem Vorschlag), müssen meist eben keine Finanzierung bedienen - sonst könnten und würden sie die Immobilie nicht leerstehen lassen. Keine Finanzierung - keine steuerlichen Erleichterungen.

Nicht nur, daß für leerstehende Immobilien Grundsteuer bezahlt wird.
Darüber hinaus werden durch solche und ähnliche Vorschläge private Eigentümer auch noch aktiv davon abgehalten, überhaupt jemals Wohnraum bereit zu stellen.

@ Vaihinger
Zitat: Schonmal was von "Eigentum verpflichtet" gehört? Steht so im Grundgesetz." Stimmt, was ist darunter zu verstehen ? Steht nicht im Grundgesetz! Also werden durch manche Aussagen die Tatsachen des Grundgesetzes in einen Kontext gebracht, welcher hier nicht gemeint war oder zumindest nicht so verstanden werden muss. Bei den Nazis wurden auch Menschen enteignet, das braucht Deutschland nicht nochmal!

@ Sitsche
"Bei den Nazis wurden auch..." Ja, und Hitler war Vegetarier...

Im Heusteigviertel steht seit Jahr und Tag ein ehem. Restaurant leer (mind. 4 Jahre, so lange laufe ich dran vorbei), es wäre wirklich an der Zeit so was umzuwidmen in Wohnraum anstatt es leer stehen zu lassen.

@niemand
Ich muss sie da leider unterstützen. Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht, der mag sie ungern nochmal machen. Für einen Wohnungssuchenden mag das vielleicht schwer nachvollziehbar sein, aber es ist tatsächlich so (bei Häuslesbesitzern, die mit ihren Mietern zusammen unter einem Dach wohnen). Und dazu kommt noch das Argument von JCF. Der Vorschlag wird von mir aus eben diesen Gründen als "weniger gut" bewertet werden, auch wenn es viele ärgerlich finden.

Wer die Wohnung für Verwandte und Bekannte freihält, kann sich auch die Leerstandsabgabe leisten. Oder derjenige der vom Freihalten profitiert kann die Abgabe übernehmen.
Aus den Einnahmen der Leerstandsabgabe kann man einen Fonds oder eine Hilfe für Vermieter generieren der ihnen hilft, nicht auf Kosten die durch Mietnomaden verursacht wurden sitzen zu bleiben. Ich hab nichts dagegen wenn man gegen Mietnomaden vorgeht, als Mieter profitiere ich auch davon wenn Leute die sich nicht an die regeln halten, damit nicht durchkommen.
Das ist sicher ein Thema welches man mehr erörtern sollte. grundsätzlich finde ich eine Leerstandsabgabe gut.