Sinnlose Umweltbelastung durch Laufenlassen des Automotors zur Enteisung der Scheiben und Aufwärmung des Autoinnenraumes unterbinden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

185
weniger gut: -164
gut: 185
Meine Stimme: keine
Platz: 
1340
in: 
2013

Jeden Winter das gleiche Bild und der gleiche unnötige Gestank und Dreck durch Laufenlassen des Motors zur Erwärmung im Stand!!!
Solche Autofahrer haben viele Begründungen für ihr Verhalten, die aber alle nur der Bequemlichkeit dienen. So weit ich informiert bin, ist das nicht erlaubt und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Eine solche Androhung alleine nützt aber nichts, wenn es niemanden interessiert und Fehlverhalten keine Folgen hat.
Vielleicht könnte mehr und gezielte Aufklärung helfen. Aufklärung beginnt meines Erachtens schon in der Fahrschule und natürlich im Vorbildverhalten der Eltern. Und noch eine Bemerkung am Rande: Selbst Polizisten lassen den Motor ihres durch uns finanzierten Dienstwagens laufen, wenn sie kurz zum Bäcker o.ä. gehen. Wo ist hier die Vorbildfunktion?
Ich wünsche mir und allen Menschen, die eine bessere Luft haben möchten, dass die Stadt Stuttgart einen Weg findet, dieses bequeme und egoistische Verhalten vieler Autofahrer baldmöglichst einzuschränken oder abzuschaffen.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

8 Kommentare lesen

Selbst eine freigekratzte Frontscheibe kann im Fahrtwind in kürzester Zeit Eisblumen bilden, und ohne Warmluft von innen beschlagen. Das beeinträchtigt die Fahrsicherheit massiv.

Jeden Winter ist es das gleiche Bild, dass Front-, Seitenscheiben und Fahrzeugbeleuchtung nicht genügend freigekratzt und Motorhaube und Autodach nicht ausreichend von aufliegendem Schnee befreit sind.
So ist eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Schlechte Sicht ist mit ein Hauptgrund für die Zunahme von Verkehrsunfällen bei Wintereinbruch. Hier bedarf es Aufklärung!
Wiederzufrieren und Beschlagen der Frontscheibe wird zuverlässig nur verhindert, wenn das Fahrzeug ausreichend warm ist und das ist im Normalfall nach 5 Minuten der Fall.

Es ist gut, dass das Auge des Gesetzes eines zudrückt!
Lieber Gestank und Dreck ertragen, als auf Sicherheit verzichten!

Antwort auf Kommentar von Karlsvorstädter
Ich habe einen Tipp für die Sicherheit, die ich schon über Jahre hinweg anwende:
Ich lege eine gefüllte Gummiwärmflasche auf das Armaturenbrett bevor ich anfange mit Kratzen. Im Nu wird die Scheibe angetaut, das Eis lässt sich leichter entfernen und, wenn ich die Wärmflasche liegen lasse bleibt auch während der Fahrt die Scheibe frei. Ist die Scheibe frei, lege ich die Wärmflasche auf meinen Schoß und kann dann auch noch meine Hände daran wärmen.
Und noch was: Eine Standheizung ist auch besser als das Laufenlassen des Motors.
Auf ein soziales Miteinander!

Ich kann hier Karlsvorstädter nur zustimmen. Die Vorschrift mag zwar gut gemeint sein, geht aber vollkommen an der Realität vorbei und kann sogar ein Risiko für die Verkehrssicherheit sein.

Der Tipp mit der Wärmflasche von Zwergennase ist zwar gut gemeint, ist aber nur Zuhause praktikabel. Wo aber bekomme ich unterwegs (nach der Arbeit/Einkaufen/Ausgehen/...) auf die Schnelle eine heiße Wärmflasche her?

Es wurden mal verschiedene Dinge getestet, was am Besten und schnellsten beim Auftauen hilt. Ergebnis : kaltes Wasser
Wichtig, kalt, da bei warmen dir Scheibe, wegen dem extremen Temperaturunterschiedes Risse bekommen könnte.

Meiner Meinung nach, sollten bei allen Autos beheizbare Frontscheiben vorgeschrieben werden. Dann erübrigt sich das Problem. In der Tat ist es oft so,
daß trotz freigekratzer Scheibe diese nach kurzer Fahrt wieder so zufriert, daß man nichts mehr sieht. Die Theorie ist hier leider nicht die Praxis, was jeder Autofahren immer wieder erlebt...

StVO § 30 Abs. 1
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html)

Wem das nicht reicht, der nutze diverse Mittel der Recherche, um festzustellen, dass dies auch das Warmlaufenlassen beinhaltet.

Ganz ungeachtet der Sinnigkeit oder Unsinnigkeit:
Ein weiteres Verbot, dass niemand durchsetzt ist nichts wert. Es gibt schön genügend Dinge, die der gewissenhafte Autofahrer wissen muss und die für unbedarfte, unwissende oder schlicht darauf
pfeifende Mitverkehrsteilnehmer garkein Thema sind (und auch nichts kosten, weil es ja nicht kontrolliert wird).
Nichts für ungut, aber wer der Meinung ist, dass eine Stadt anhand ihrer Mittel eine bestehende Verordnung zu bestrafen hat sollte sich vielleicht etwas mehr mit den Grundsätzen der Rechtsordnung der BRD befassen.

die Verkehrssicherheit geht vor. Viele Fahrzeuge sind heute so verbrauchsarm, dass die Motoren nicht mehr genügend Heizwärme entwickeln um ein erneutes Beschlagen/Vereisen der Scheiben kurz nach Fahrtantritt zu verhindern. In solchen Fällen ist warmlaufen lassen das kleinere Übel.

Ein Automotor kommt bei Standgas nicht auf Betriebstemperatur. "Warmlaufen lassen" im Stand geht gar nicht und schadet sogar dem Motor, weil er so viel länger im kalten Zustand läuft. Zügig bei mittlerer Drehzahl losfahren bringt am meisten. Eine Werbekampagne gegen das unsinnige "Warmlaufen lassen" mit Hinweis auf den Schaden für den Motor wäre nicht schlecht.