Ein flächendeckendes Tempolimit von maximal 100 Stundenkilometer auf Bundesstraßen und Autobahnen.
Dieser Vorschlag fällt nur teilweise in die Zuständigkeit der Stadt. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist grundsätzlich das Regierungspräsidium zuständig. Die Stadt kann lediglich Wünsche äußern, oder darum bitten, dass das Regierungspräsidium prüft, ob ein Tempolimit eingeführt wird.
Für ein Tempolimit auf Bundesstraßen ist die Stadt Stuttgart nur innerhalb des Stadtgebietes zuständig. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, z.B. bei Kraftfahrstraßen, dann ist eine Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich. Diese Zustimmung ist ebenfalls notwendig, wenn Geschwindigkeitsregelungen wegen Lärmschutzes oder Luftreinhaltung getroffen werden sollen."
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