Platz:
609
in:
2013
Alle in Stuttgart tätigen Lebensmittel-Markte und Lebensmittel-Geschäfte müssen durch die Stadt (oder durch das Land oder durch den Bundesgesetzgeber) v e r p f l i c h t e t werden, alle noch nicht verdorbenen - also noch verzehrbaren Lebensmittel,also auch Obst und Gemüse und Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum kurz vor dem Ablauf oder gerade abgelaufen ist -, entweder noch zu einem deutlich herabgesetzten Preis zu verkaufen oder kostenlos an Organisationen, wie z.B. die "Tafel", weiterzugeben, die mit diesen Lebensmitteln noch Bürger in Not versorgen.
Wenn man den Willen dazu hat, dann kann man dies auch rechtlich umsetzen.
Gemeinderat prüft:
nein
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