In der Region liegt der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B bei 358 Punkten, in der Stadt Stuttgart aber bei 520 Punkten und somit mit großem Abstand an der Spitze aller Gemeinden. Mit 450 Punkten würde der Stuttgarter Grundsteuerhebesatz gemessen an den übrigen Gemeinden in der Region Stuttgart immer noch am obersten Ende liegen.
Als vor vier Jahren die Grundsteuer von 400 auf 520 Hebesatzpunkte angehoben wurde, wurde dies mit der damals kritischen Finanzsituation der Stadt begründet. Diese gilt heute nicht mehr. In den letzten Jahren sprudelten die Steuereinnahmen, so dass die restlichen städtischen Kredite kontinuierlich zurückgeführt werden konnten. Stuttgart ist heute schuldenfrei und hat 2011 und 2012 sogar einen Haushaltsüberschuss erwirtschaftet.
Durch eine Absenkung der Grundsteuer werden sowohl die Mieter, als auch die Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die diese selbst bewohnen, entlastet. Damit könnten die Kosten für das Wohnen für alle, die in Stuttgart wohnen, um zirka 20 Millionen Euro reduziert werden. Vor allem junge und alte Menschen in unserer Stadt, die durch hohe Wohnkosten belastet sind, profitieren davon. Zudem ist es gerecht, die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Umland nicht übergebührlich zu belasten.
Außerdem: Es ist widersinnig, die Stadtkasse durch Besteuerung des Konsumgutes Wohnung zu füllen; dabei haben gerade jene Politiker in den letzten Jahren zur Erhöhung beigetragen, die sich zugleich über hohe Wohnkosten beklagen.
Nutzer/in Berni der Sportbär ergänzt:
Mit der Verabschiedung des Haushalts im Dezember 2011wurde durch die Mehrheit von B90/ DIE GRÜNEN, SPD, SÖS und Linke die Grundsteuer von 400 auf 520 Punkte erhöht.
Die Folge: Manche Selbstnutzer trifft das empfindlich - etwa Rentner, die sich ihr Eigenheim "vom Mund abgespart" haben und kleine Renten beziehen. Aber auch viele Mieter sind betroffen, denen Vermieter die Grundsteuer in Rechnung stellen dürfen, ganz zu schweigen vom Gewerbe.
Die Grundsteuer trifft also JEDEN! Deshalb sollte die Grundsteuererhöhung von 400 auf 520 Punkten zum 01.01.2014 zurückgenommen werden.
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