Platz:
1099
in:
2013
Der Grundsteuerbescheid könnte auch als Dauerrechnung erstellt werden. Dies kenne ich z. B. von der Stadt Calw.
Nur wenn sich der Hebesatz, Messbetrag etc. ändert, also sich eine neue Endsumme ergibt, wird ein neuer Bescheid versandt.
Ersparnis: Portokosten, Papierkosten, EDV-Kosten (z.B. Toner für Druck) etc.
Gemeinderat prüft:
nein
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