Grundsteuerbescheid nicht jährlich versenden, sondern nur bei Änderungen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

170
weniger gut: -124
gut: 170
Meine Stimme: keine
Platz: 
1099
in: 
2013

Der Grundsteuerbescheid könnte auch als Dauerrechnung erstellt werden. Dies kenne ich z. B. von der Stadt Calw.

Nur wenn sich der Hebesatz, Messbetrag etc. ändert, also sich eine neue Endsumme ergibt, wird ein neuer Bescheid versandt.

Ersparnis: Portokosten, Papierkosten, EDV-Kosten (z.B. Toner für Druck) etc.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

1 Kommentar lesen

Im ersten Moment guter Vorschlag. Nur, sollte sich der Betrag absenken, erfährt der Mieter vom Vermieter ggf. nichts davon.