1. Geschäfte, die vor ihrem Laden Waren auslegen, Werbe-Aufsteller oder andere "Kundenbremser" anbringen, müssen künftig dafür ein saftiges Nutzungsentgelt zahlen, nicht nur geringe Genehmigungsgebühren.
2. Wer dies ohne Genehmigung tut, zahlt ein noch höheres Bußgeld. Das muss die Stadt nicht mal aktiv überwachen, das tun die Bürger, indem sie sich über zugestellte Gehwege und Fußgängerzonen beschweren.
Begründung: Nachdem etliche Versuche, die Verengung von ohnehin meist schon engem Fußgänger-Raum durch aufsteller und Warenauslagen einzudämmen, offenbar gescheitert sind (Beispiel Neckarstraße beim Stöckach, Gablenberger Hauptstraße), sollte daraus wenigstens eine Einnahmequelle gemacht werden. Mit dem Geld könnten dann z.B. Gehwege saniert oder verbreitert werden oder die Bordsteine an Fußgänger-Übergängen abgesenkt werden.
Nebeneffekt: Wenn die Verwaltung in Beschwerden über genehmigte Auslagen ertrinkt, wird sie hoffentlich die Genehmigungspraxis an der betreffenden Stelle überdenken und den Fußgängern wieder mehr Raum geben.
Freie Wege für Fußgänger: Warenauslagen auf Gehwegen kostenpflichtig
Platz:
1977
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein