Börsenumsatzsteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

154
weniger gut: -58
gut: 154
Meine Stimme: keine
Platz: 
309
in: 
2011

Die Börse Stuttgart AG erwirtschaftete alleine im Jahr 2009 104,61 Milliarden €. Da es sich bei Börsen um Wirtschaftsunternehmen handelt, bin ich der Meinung, dass man sie auch, wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen steuerlich in der sozialen Verantwortung beteiligen sollte. Ich erinnere dran, dass seit der Einführung des Finanzmarktförderungsgesetz im Jahr 1990 die Börsen zu keinerlei Umsatzsteuer gegenüber ihren Kommunen verpflichtet sind. Jede Kommune hat jedoch laut §28 Grundgesetz das Recht auf Selbstverwaltung, somit sehe ich das Stuttgarter Gemeinderat durchaus in der Lage und Verantwortung diesbezüglich eine Börsenumsatzsteuer zu erheben.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Eine derartige Stuttgarter Sondersteuer wäre vor Gericht nicht haltbar, da sie nur und ausschließlich die Stuttgarter Börse beträfe und damit den Wettbewerb verzerren würde.

Abgesehen davon sind solche Steuern Bundessache.

Das werden dann die obersten Richter entscheiden was recht ist, oder was nicht.

In dem Moment, wo in Stuttgart eine Börsenumsatzsteuer erhoben würde und an anderen Börsenplätzen in Deutschland nicht, würden die Marktteilnehmer sämtliche Umsätze über andere Börsenplätze abwickeln. Damit wäre niemandem geholfen. Der Finanzmarkt ist ja kein lokaler Markt.
Eine solche Steuer könnte sinnvollerweise nur auf Bundesebene, besser sogar auf europäischer Ebene, eingeführt werden.

Bei der Börsenumsatzsteuer berechnet man die Hebesätze im Promillebereich, dadurch würde man keinem eine Zacke von der Krone brechen.

Der Vorschlag wäre für das Land eher kontraproduktiv, denn die Börse Stuttgart AG gehört zu 100% der Börse Stuttgart Holding GmbH. Diese wiederum gehört der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Diese wiederum sind unter anderem in Besitz des Landes und, wenn ich recht weiß, der Stadt. Also wäre außer Verwaltungsaufwand nichts gewonnen.

Sehr Gut! Dann werde ich zukünftig mein Kleinbetrieb auch als eine Holdinggesellschaft mit Hauptsitz in der Schweiz anmelden. Und mein "Zweitsitz" in Deutschland als Stiftung die wiederum über einen e.V. "kontrolliert" wird ..ach ja.. Danach Gründe ich sogar eine Unternehmensberatergesellschaft in der selben Rechtsform um möglichst viele andere Stuttgarter Firmen zu zeigen, wie man auch als Kleinunternehmer die gar lästige Steuer legal umgehen kann.