Umsetzung:
Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Gemeinderat hat im September 2011 beschlossen, die Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in Kindertageseinrichtungen umzusetzen. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im Zuge einer Kompromisslösung für eine teilweise Gleichbehandlung der Kirchen in der Form entschieden, dass künftig alle neu geschaffenen Kita-Gruppen bei den kirchlichen Trägern die gleichen Fördersätze wie die sonstigen Träger erhalten. Die bestehenden Gruppen in kirchlichen Kitas werden weiterhin mit geringeren Fördersätzen als die sonstigen Träger unterstützt. Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der durch verschiedene Rechtsgutachten untermauerten Auffassung, dass eine unterschiedliche Förderhöhe bei den Kirchen durch deren bessere Einnahmesituation (aus Kirchensteuer) gerechtfertigt ist. Deshalb wurde keine durchgehende Gleichbehandlung beschlossen.
Verbessert wird in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Sachkosten um 1.000 € pro Gruppe.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
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