Platz:
2571
in:
2013
An Kreuzungen und Einmündungen sollten die Straßenschilder in gleicher Höhe angebracht werden. Ebenso der Standort an der Gehsteigkante sollte überall gleich sein.
Beispiel: An drei Kreuzungen in der St. Pöttenerstr. Nr. 1 bis 25 hängen die Schilder in mindestens sechs verschiedenen Höhen.
Gemeinderat prüft:
nein
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