Anzahl der Spielkasinos in Zuffenhausen vermindern

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -51
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
236
in: 
2017

In Zuffenhausen gibt es viel zu viele Spielkasinos und Spielotheken. Unmöglich, dass die Stadt dies erlaubt. Es lockt lauter spielsüchtige Menschen an und macht die spielsüchtig, die es noch nicht sind. Die Kasinos haben ständig offen. Anstatt dass die Menschen arbeiten gehen, gehen sie in die Kasinos und werden so Hartz IV Empfänger.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache 670/2012) ist 2013 ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Stadtbezirk Zuffenhausen eingeleitet worden (Gemeinderatsdrucksache 1107/2013). Dieses hat zum Ziel, dass die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss ausgeschlossen wird und solche Nutzungen nur noch in einem vertretbaren räumlichen Abstand in einem eng umrissenen Gebiet zugelassen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat noch 2017 den Bebauungsplan als Satzung beschließt.

Darüber hinaus greifen einschränkende Regelungen durch das vorhandene Sanierungsgebiet „Ortsmitte Zuffenhausen“. Es handelt sich um den Bereich der Unterländer Straße und Ludwigsburger Straße. In diesem Bereich kann die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros aufgrund des bestehenden Sanierungsziels „Verhinderung von störenden Nutzungen wie Spielhallen“ versagt werden. Dies ist auch schon mehrmals geschehen.

Ferner erhalten die Eigentümer, deren Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung seitens der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden eine grundbuchrechtliche Eintragung, dass sich nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude ansiedeln dürfen.

Nicht zuletzt greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugendfreizeitstätten etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Zuffenhausen unterstützt die Forderung.

Kommentare

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Diese Spielcasinos und Wettbüros sind ein Treffpunkt meist weniger vertrauenswerweckender leute. Extrem ist es im Schwabenzentrum in der City. Mir ist unerklärlich, warum in einem öffentlichen Gebäude ein derartiges Nutzungskonzept umgesetzt wird. Für Zuffenhausen gilt auch: Möglichst wenig Wettbüros und Spielhallen.

Leider ist das korrekt. Die Stadt verliert durch diese Einrichtungen sehr an Attraktivität.

den Teil mit Hartz IV Empfänger würde ich weglassen. Verallgemeinerung und irrelevant.

und die vielen vielen Frisöregeschäfte können dann auch durch relevantere Läden ersetzt werden zum Beispiel kann man nur schwer Biogemüse etc einkaufen. Es gab mal ein Geschäft in der Unterländerstraße, aber das ist nicht mehr da.