Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache 670/2012) ist 2013 ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Stadtbezirk Zuffenhausen eingeleitet worden (Gemeinderatsdrucksache 1107/2013). Dieses hat zum Ziel, dass die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss ausgeschlossen wird und solche Nutzungen nur noch in einem vertretbaren räumlichen Abstand in einem eng umrissenen Gebiet zugelassen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat noch 2017 den Bebauungsplan als Satzung beschließt.
Darüber hinaus greifen einschränkende Regelungen durch das vorhandene Sanierungsgebiet „Ortsmitte Zuffenhausen“. Es handelt sich um den Bereich der Unterländer Straße und Ludwigsburger Straße. In diesem Bereich kann die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros aufgrund des bestehenden Sanierungsziels „Verhinderung von störenden Nutzungen wie Spielhallen“ versagt werden. Dies ist auch schon mehrmals geschehen.
Ferner erhalten die Eigentümer, deren Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung seitens der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden eine grundbuchrechtliche Eintragung, dass sich nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude ansiedeln dürfen.
Nicht zuletzt greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugendfreizeitstätten etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.
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