Verkehrslärmschutz - endlich auch für die B 14

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

132
weniger gut: -135
gut: 132
Meine Stimme: keine
Platz: 
1628
in: 
2013

Auf der B 14 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B10 und dem Kappelbergtunnel sind auf einem Abschnitt von nur wenigen Kilometern unterschiedliche Geschwindigkeiten zugelassen - rund 2 Kilometer darf sogar bis zum Tunnel, in dem Tempo 100 gilt, mit 120 km/h gefahren werden.

Eine solche zulässige Geschwindigkeit ist in höchstem Maße umweltschädlich und erzeugt unnötig viel CO2 und insbesondere Lärm. Davon sind die Bewohner in Untertürkheim sowie die Naherholung Suchenden in Bad Cannstatt und Fellbach betroffen, wobei die Dauereinwirkung für die Bewohner sogar gesundheitsschädlich ist.

Ob Tempo 100 für PKW und Tempo 80 für LKW ausreichend ist oder wie auf der B10 Tempo 80/60 angeordnet werden sollte, muss sich aus der erzielbaren Lärmminderungswirkung ableiten.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

2 Kommentare lesen

Schon seit Jahren überfällig, unnötige Raserei schadet dem Klima und ist lebensgefährlich!

Siehe auch Vorschlag Nr. 6092 und 6100 - bitte auch dort Bewertung und kommentieren.
Absolut zwingendender Handlungsbedarf durch das Reg.-Präsidium, als zuständige Behörde für die B 14. Hier kann OB Fritz Kuhn zeigen, was er zu bewegen willens ist, damit Schaden vom
Bürger abgewendet wird. Heftige Proteste der Anwohner sind u.U. notwendig - hin bis zu
Mobilisierung der Bevölkerung und Auto-Lkw-Krad-Fahrer durch verschiedene wirkungsvolle
Maßnahmen. Vor Bau und seit Inbetriebnahme der hochfrequentierten B 14 protestieren Bürger und "Schutzgemeinschaft Luginsland e.V." / Untertürkheimer Mitmenschen gegen den gesundheitsschädlichen Lärm und Feinstaub durch schnellen Verkehr auf der B 14. Leider bisher, trotz Unterstützung durch bisherigen OB Schuster, ohne Erfolg. Wenn kurzfristig keine
Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgt bleibt nur der Weg der gerichtliche Klage und Einschaltung des Gesundheitsamtes und Umweltschutzbehörden der Stadt, des Landes und Bundes.