Klett-Passage Rauchfrei

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

369
weniger gut: -141
gut: 369
Meine Stimme: keine
Platz: 
178
in: 
2013

Hallo,

viele öffentliche Bereiche sind ja schon Rauchfrei ausgewiesen.

Könnte man die Klett-Passage nicht auch Rauchfrei deklarieren?

Danke

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

6 Kommentare lesen

Jawohl, manchmal geht man in einer Rauchwolke zur U-Bahn / S-Bahn hinunter. Auch die qualmenden Aschenbecher sind ein Ärgerniss.

Das kann ich nur unterstützen! Jedes Mal muss ich die Luft anhalten, um den S-Bahn-Zugang neben Legrobac zu passieren. Auch die ausgewiesenen Nichtraucherbereiche werden von Rauchern nicht als solche akzeptiert, siehe U-Bahn- Abgang 9+14 Richtung Botnang und Heslach. Wäre doch mal schön, mehr Unterstützer hierfür zu finden.

Bin zusätzlich dafür, zusätzlich die Königstraße und den Schloßplatz zur Nichtraucherzone zu erklären. Würde mich interessieren, was das an Kosten bei der Stadtreinigung einspart.

Bin ich absolut dafür und hatte die Stadt bereits hierzu mal angeschrieben. Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Taud,

vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir vom Amt für öffentliche Ordnung zur direkten Beantwortung übergeben wurde.
Ihr Unmut ist durchaus nachvollziehbar, aber erlauben Sie mir kurz die etwas komplizierte Rechtslage in der Klettpassage näher zu erläutern:

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nicht Eigentümerin der Klettpassage und verfügt somit auch nicht über das "Hausrecht".
Auf den privaten Flächen befindet sich lediglich ein öffentliches Gehrecht, welches mittels straßenrechtlicher Widmung auch in Anspruch genommen wurde.
Dieser Umstand führt dazu, dass die Voraussetzungen für ein generelles Rauchverbot in der Klettpassage nicht vorliegen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen. Dieses Rauchverbot gilt in Gebäuden und vollständig umschlossenen Räumen aber eben nicht in der Klettpassage bei der es sich weder um einen Personenbahnhof noch um ein vollständig geschlossenes Gebäude, sondern eben um ein unterirdisches, öffentlich gewidmetes Verkehrsbauwerk handelt.
Die nun errichteten Raucherpoints sind quasi ein Versuch die Raucher dennoch zu zentralisieren und spiegeln den diesbezüglichen Willen der Stadtverwaltung und der Eigentümer der Klettpassage wieder.
Wie bereits erläutert handelt es sich jedoch lediglich (mangels rechtlicher Grundlage) um ein "freiwilliges Rauchverbot"- über eine rechtliche Grundlage die Einhaltung des Verbots zu erzwingen verfügen jedoch weder die Eigentümer noch die Stadt. Die Polizei bzw. das private Sicherheitspersonal kann nur darauf hinweisen, dass das Rauchen nur an den Raucherpoints "erwünscht" ist.
Bereits mehrfach war im Gespräch, dass speziell aufgrund der Situation in der Klettpassage politische Kräfte versuchen wollen eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zu erwirken.
Es bleibt abzuwarten inwieweit und ob sich eine solche Änderung durchsetzen wird.
Ich bedaure Ihnen keine anderweitige Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ohrnberger

___________________________________________________
Landeshauptstadt Stuttgart

Das sind doch fadenscheinige Ausreden der Stadt! Natürlich ist die Klettpassage Teil eines Personenbahnhofs. Wie sonst kommt man den zu den U-Bahnen?

Und selbst wenn man rechtlich keine Handhabe hat, kann man das Rauchen auch in der gesamten Klettpassage für "unerwünscht" erklären. Solange die meisten Raucher nicht wissen, dass das nicht rechtlich bindend ist, ist das doch kein Problem ;)

"Rauchen ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!"
(Josef Stalin)

"Das ist doch zum In-die-Luft-Gehen!!!"
(H.B.-Männchen)

… Was würde wohl der Namensgeber Herr Klett dazu sagen …?