Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Eine Offenlegung des Nesenbachs ist nicht vorgesehen. Um Bachwasser in Stuttgart erlebbar zu machen, soll jedoch eine durchgehende Rohrleitung im Hauptsammler gebaut werden, die das Bachwasser vom Schmutzwasser trennt und eine Nutzung ermöglicht. Diese Leitung verläuft vom Südheimer Platz bis zum Marktplatz und zum Eckensee. Über die Bachwasserleitung soll dann die in der Nesenbachstraße in Stuttgart-Mitte eingebaute Wasserrinne nach Freiburger Vorbild mit Bachwasser gespeist werden. In der Möhringer Straße zwischen Marienplatz und Tannenstraße ist ebenfalls der Betrieb einer bereits vorgesehenen rd. 130 m langen Wasserrinne angedacht.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Eine Offenlegung des Nesenbachs ist nicht vorgesehen. Um Bachwasser in Stuttgart erlebbar zu machen, soll jedoch eine durchgehende Rohrleitung im Hauptsammler gebaut werden, die das Bachwasser vom Schmutzwasser trennt und eine Nutzung ermöglicht. Diese Leitung verläuft vom Südheimer Platz bis zum Marktplatz und zum Eckensee. Über die Bachwasserleitung soll dann die in der Nesenbachstraße in Stuttgart-Mitte eingebaute Wasserrinne nach Freiburger Vorbild mit Bachwasser gespeißt werden. In der Möhringer Straße zwischen Marienplatz und Tannenstraße ist ebenfalls der Betrieb einer bereits vorgesehenen rd. 130 m langen Wasserrinne angedacht.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag einer Sichtbarmachung des Nesenbachverlaufs in der Innenstadt. Bereits in den 1980er Jahren wurde im Gerberviertel eine Planung in Auftrag gegeben, die in einem längeren Bachabschnitt den Verlauf durch das Quartier erfahrbar machen sollte. Allerdings konnte nur ein Teilstück in Form einer Rinne baulich realisiert werden. Die Einspeisung von Wasser aus einer in der Nähe befindlichen Quelle scheiterte insbesondere an den Kosten. Ein Wiederaufgreifen dieser Planung wäre ein stadtgestalterischer Gewinn für die Innenstadt. Ein Gesamtkonzept einer offenen Bachführung für den angesprochenen Abschnitt könnte allerdings, unabhängig vom technischen und finanziellen Aufwand, in den Bereichen Akademiegarten, Oberer und Mittlerer Schlossgarten mit den Anforderungen des Denkmalschutzes kollidieren. Hier sind die jeweiligen Parkanlagen inklusive aller Grünflächen, Wegeführungen, Baumgruppierungen und Beetanlagen denkmalschutzrechtlich geschützt. Eine Veränderung bzw. Ergänzung dieser Ensembles wäre diesbezüglich rechtlich schwierig und deshalb nicht ohne weiteres realisierbar.