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doppelt
Schüler, insbesondere Grundschüler, sollten bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Lerngänge keine Fahrtkosten entrichten müssen. Häufig werden noch zusätzlich nicht ganz unerhebliche Eintrittskosten von den jeweiligen Institutionen erhoben.
Für Familien, besonders wenn mehrere Kinder im Haushalt leben, ein finanzieller Aufwand, der kaum zur gewünschten Bildungsgerechtigkeit beiträgt.
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