Mehr Personalstellen für die Gewerbeaufsicht für Betriebsrevisionen mit Thema Arbeitsschutz und überwachungsbedürftige Anlagen:
Finanzierung (zumindest teilweise) über Bußgelder für Verstöße der Arbeitgeber gegen
1. Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) und
2. Vorschriften betreffend die überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Dampfkessel, Druckbehälter, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Anlagen zum Lagern und Abfüllen von entzündlichen, leicht entzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten).
Vorteil für die Arbeitnehmer: besserer Arbeitsschutz.
Vorteil für die Arbeitgeber: bei Verstößen, die bei Revisionen festgestellt werden, meist "nur" Bußgeldverfahren. Dagegen wird bei einem Unfall mit Personenschaden, bei dem Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften oder gegen Vorschriften betreffend die überwachungsbedürftigen Anlagen festgestellt werden, die Polizei ein strafrechtliches Verfahren einleiten.