Der um 5€ verbilligte Taxitarif heißt wirklich so. Wenn Frauen verbilligt fahren ist das diskriminierend nach dem Geschlecht (vgl. Art. 3 GG).
Gilt der günstigere Tarif für alle Fahrgäste unabhängig vom Geschlecht, dann ist die Bezeichnung des Taxi-Tarifs/Service Frauen gegenüber unverschämt und den Männern gegenüber im Allgemeinen unerhört, weil sie undifferenziert in ein schlechtes Licht gerückt werden. Es ist beiden Geschlechtern gegenüber unerträglich - und das im Jahr 2017! Und viel schlimmer noch: Meines Erachtens ist der Tarif verfassungswidrig. Ich bitte, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zu lesen.
Laut SSB-Homepage sind 2 der 3 SSB-Vorstandsposten mit Frauen besetzt. Ich bitte diese und den SSB-Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Fritz Kuhn (B 90/Grüne) entsprechend meinem Vorschlag und im Sinne der Gleichberechtigung tätig zu werden (->gesetzlicher Auftrag).
Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aller Bürger und Bürgerinnen sowie der Passanten ist unter anderem die Polizei im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben und erteilten Ermächtigungen zuständig. Nicht subventionierte Taxiunternehmerinnen und -unternehmer.
Infos:
http://www.ssb-ag.de/files/m9337_taxi_ruf_2014_internet.pdf ("Frauen ohne Begleitung")
http://www.ssb-ag.de/Frauen-Nacht-Taxi-248-0.html
(wohl jeder, wenn er ein "Frauen-Nacht-Taxi" bestellt)
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