Platz:
2407
in:
2013
RadfahrerInnen sollen gleichberechtigt und ohne Gefährdung neben AutofahrerInnen fahren. Das gilt beidseitig und auch für Fußgänger und natürlich für allen weiteren Verkehrsteilnehmer.
Werbung in ganz Stuttgart mit Schildern oder Bannern in der Art wie zum Beispiel "Schule hat begonnen".
Erinnerung an den §1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Gemeinderat prüft:
nein
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