Vorfahrtsrecht für Linie U13 auf Badstraße durchsetzen und Verstöße mit Bußgeld ahnden

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

430
weniger gut: -113
gut: 430
Meine Stimme: keine
Platz: 
502
in: 
2017

Die Befahrung der Badstraße in Bad Cannstatt ist laut der aktuellen Rechtslage ausschließlich für die Linie U13 und dem Anliegerverkehr gestattet. Mittlerweile dient die Badstraße (vorallem während der Hauptverkehrszeit) den Autofahrern von Fellbach kommend als "Schleichweg" in Richtung Rosensteinbrücke und Pragsattel.

Das Ergebnis: Es bilden sich - bedingt durch die kurze Grünphase vor der Rosensteinbrücke - regelmäßig Rückstaus (teilweise bis zum Motel One-Hotel), die dazuführen, dass die U13 regelmäßig mit im Stau steht, in Spitzen bis zu 10 Minuten, was zu regelmäßigen Verspätungen im Stadtbahnverkehr führt.

Vorschlag: Regelmäßige Kontrolle der Verkehrsteilnehmer auf Höhe des Kaufhauses "Kaufhof" und Verhängung des dafür vorgesehenen Bußgeldes in Höhe von 35 €.

Kommentare

4 Kommentare lesen

Gute Idee, Vorrang dem ÖPNV nicht dem Autoverkehr!!!!

Diesem Vorschlag kann ich nur zustimmen. Es kann nichtz sein, dass in heutiger Zeit eine Stadtbahn noch im Stau steht.
Deshalb: komplette Sperrung der Badstraße für den KFZ Verkehr und oder deutlich mehr Kontrollen dieser Anliegerstraße in den Hauptverkehrszeiten.

Ja, das ist schon der dritte Vorschlag zur Badstrasse - ich kann das nur befürworten! Ich sitze jeden Morgen in dieser Strassenbahn. Kontrollen habe ich noch nie gesehen. Vielleicht hilft es ja???

Einer Stadt sollte daran gelegen sein den öffentlichen Nahverkehr nicht noch unattraktiver werden zu lassen.