Keine städtische Förderung von Tendenzbetrieben unterstützen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

206
weniger gut: -136
gut: 206
Meine Stimme: keine
Platz: 
1995
in: 
2017

Tendenzbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen, welche von der Antidiskrimminierungsrichtlinie der EU ausgenommen sind und daher offen diskriminieren dürfen, beispielsweise Parteien, parteinahe Stiftungen und Vereine sowie kirchliche Unternehmen, dabei werden gerade viele Tendenzbetriebe zum absoluten Großteil von Steuergeldern finanziert.

Der Gemeinderat sollte sich gegen eine staatliche Förderung von Tendenzbetrieben aussprechen solange diese von den Vorteilen der EU-Tendenzbetrieb-Regelung profitieren: Es kann nicht angehen, dass Arbeitgeber offen diskriminieren und dabei noch staatlich unterstützt werden, siehe beispielsweise:
http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI oder auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM

Das gesparte Geld kann in dementsprechende kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Kitas oder in die Renovierung und Erweiterung städtischer Schulen gehen.

Kommentare

3 Kommentare lesen

Tatsächlich ist es unerträglich Stellenanzeigen zu lesen, in denen offen die Bekenntnis zu einer bestimmten Glaubensrichtung Anstellungsvoraussetzung ist.
Warum muss ich als Ärztin an Götter glauben, um in gewissen Kliniken arbeiten zu können/dürfen? Unterstellt man mir als Atheistin, ich würde die Menschenwürde nicht achten?
Leider wird dieser Vorschlag (wieder) keinerlei Beachtung finden.....

Wissen Sie, wie viele Kindergärten und Krankenhäuser wollen Sie dadurch schließen würden?

Das ist ein schwieriges Problem und in der Tag mutet es unverschämt an, wenn z.B. KiTa-Betreuerinnen in katholischen oder evangelischen Kindergärten nahezu zwingend dem jeweiligen Glauben angehören müssen, um eingestellt zu werden. Zumal die Kosten der KiTas zu 90% und mehr von der öffentlichen Hand und gerade nicht von den Tendenzbetrieben getragen werden, ist dieser Eingriff in Arbeitnehmerrechte eigentlich inakzeptabel. Wahrscheinlich würden diese Tendenzbetriebe aber nur dann darauf eingehen, wenn man ihnen 100% der Kosten erstattet, dann kann man aber auch gleich öffentliche KiTas einrichten, um beim Beispiel zu bleiben. Letztlich ist dies aber primär eine Aufgabe für den Gesetzgeber, auch wenn die LHS über die genannten finanziellen Wege einen gewissen Einfluss nehmen kann.