Tendenzbetriebe sind Wirtschaftsunternehmen, welche von der Antidiskrimminierungsrichtlinie der EU ausgenommen sind und daher offen diskriminieren dürfen, beispielsweise Parteien, parteinahe Stiftungen und Vereine sowie kirchliche Unternehmen, dabei werden gerade viele Tendenzbetriebe zum absoluten Großteil von Steuergeldern finanziert.
Der Gemeinderat sollte sich gegen eine staatliche Förderung von Tendenzbetrieben aussprechen solange diese von den Vorteilen der EU-Tendenzbetrieb-Regelung profitieren: Es kann nicht angehen, dass Arbeitgeber offen diskriminieren und dabei noch staatlich unterstützt werden, siehe beispielsweise:
http://www.youtube.com/watch?v=C7NWHtQXUaI oder auch http://www.youtube.com/watch?v=ZTCMh8VXSYM
Das gesparte Geld kann in dementsprechende kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Kitas oder in die Renovierung und Erweiterung städtischer Schulen gehen.
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