Kirchenaustrittsgebühr abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

414
weniger gut: -182
gut: 414
Meine Stimme: keine
Platz: 
557
in: 
2017

Um aus der Kirche auszutreten, muss man eine Verwaltungsgebühr bei der Stadtverwaltung bezahlen. Dies widerspricht nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der grundgesetzlich geforderten Trennung von Staat und Kirche.

Außerdem ist diese "Austrittsgebühr" eine abstruse Besonderheit, man stelle sich vor, man müsste eine Gebühr zahlen, um bei einem Sportverein, einer Partei, einer Gewerkschaft oder einem gemeinnützigen Verein austreten zu dürfen. Undenkbar, selbst wenn man irgendwann mal bewusst für die Mitgliedschaft entschieden hat, was bei der Kirchenzugehörigkeit ja in den allermeisten Fällen nicht so ist. Daher sollte diese Kirchenaustrittsgebühr abgeschafft werden. Die Verwaltungskosten könnten mit den der Kirche zustehenden Kirchensteuer verrechnet werden.

Mehr Infos hier: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Zur aktuellen Gebühr in Stuttgart: http://www.stuttgart.de/item/show/311136/1/chrg/301

Kommentare

4 Kommentare lesen

Sorry, aber wem hier so gar nichts gefällt, sollte hier einfach nicht wohnen!

@ M.Hauser Friss oder stirb Mentalität? Nein Danke! Wozu dann der Bürgerhaushalt? Mir gefällt einiges hier, das hält mich aber nicht davon ab Verbesserungsvorschläge zu machen. Btw: Haben Sie auch ein sachliches Argument zum Thema?

Wenn Sie ein Sparbuch kündigen, zahlen Sie auch Gebühren.

bei welcher Bank?