Sämtliche Neubaugebiete (private wie gewerbliche) auf der grünen Wiese verbieten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

281
weniger gut: -234
gut: 281
Meine Stimme: keine
Platz: 
1375
in: 
2017

Stuttgart hat jetzt schon einen Bodenversiegelungsgrad von über 50% der Fläche. Wir sollten jetzt dringend damit aufhören noch mehr Grünflächen zu versiegeln, weil diese wichtig sind für unser Klima, Naherholung, Tierwelt, Pflanzenschutz, Landwirtschaft und so weiter.

Jetzt soll schon wieder ein neues Wohngebiet in Stammheim entstehen auf besten Ackerboden der gleichzeitig Lebensraum für 77 Wildbienenarten und anderen Tieren ist. Wir bekomme mit dem Areal von Stuttgart 21 genug Bauland für neue Wohnungen, daher Finger weg von unseren Grünflächen!

Kommentare

12 Kommentare lesen

Ich sehe es auch so: Altbausanierung vor Neubau

Wenn es in Stuttgart nicht genügend Wohnraum gibt, wird eben im Umland gebaut. Und das heißt mehr Verkehr, mehr Straßen.

Ich kann den Naturschutzaspekt durchaus verstehen, aber solange die Mietpreise bzw. die Wohnungsknappheit dermaßen hoch sind bin ich aus sozialen Gründen erstmal für den Bau von möglichst vielen Wohnungen, egal wie und wo. Das S21-Areal wird leider vorallem für Luxusappartements verwendet und trägt nicht viel zum sozialen Wohnungsbau bei.

1. Wir leben nicht in einer Diktatur, sondern angeblich in einem Rechtsstaat. Dort kann man nicht einfach mal so Grundbesitzer verbieten, auf ihrem Eigentum Wohnraum zu schaffen. 2. Sie dürfen gerne höhere Mieten und Grundstückspreise zahlen, denn das ist die Folge ihres Vorschlags. Ich glaube jedoch nicht, dass andere Stuttgarter das möchten. Klare Ablehnung des Vorschlahs.

@ pdv: Auch in einem Rechtsstaat kann freilich den Grundstückseigentümern verbieten, dass sich nicht überall bauen. Das nennt man auch Stadtplanung und ist in Deutschland durch das Baugesetzbuch geregelt, welche den Außenbereich schützt, solange die Gemeinde nicht einen Bebauungsplan aufstellt, der das Gegenteil regelt. Ähnliche Regelungen exitieren in den meisten anderen demokratischen Staaten.

In Stuttgart wird bereits das Ziele "Innen- vor Außenentwicklung" verfolgt seit die Grünen "an der Macht" sind.

Würde Zimmer-Leerstand innerhalb der oftmals viel zu grossen Wohnungen besteuert werden, gäbe es dadurch wieder vermehrt Untermietverhältnisse. Damit könnten sicherlich ganz viele der derzeitigen Wohnprobleme gelöst werden. Aber diese Pflicht gib es leider nicht und auch keine Pflicht, eine angemessene Renovierungs-Rücklage bilden zu müssen, um den Wertverfall der selbst genutzten Immobilie immer wieder durch Sanierungen ausgleichen zu können.

@PS33469: Und wer legt fest, wie Zimmer zu nutzen sind? Sie? Und wer kontrolliert, wer welche Zimmer wie nutzt? Die Zimmer-Stasi? Und sie sind tatsächlich der Meinung, noch mehr finanzielle Hürden für Eigentümer (Renovierungsrücklage) würde deren Bereitschaft auf Vermietung erhöhen?

Also langsam bekomme ich das Gefühl, dass sich ein Troll in die Kommentare des Bürgerhaushalt verirrt hat.

@ pdv
Das mit dem "Troll" wurde auch schon von anderer Seite an mich heran getragen. Durch Wiederholen wird es nicht besser.

Privater Wohnraum ist zwar in Privatbesitz, aber natürlich nutzt er einem nur, wenn er erschlossen ist. Und je besser er mit Steuergeldern erschlossen wird, desto höher steigt auch sein Wert. Auch Wirtschaft siedelt sich nur dort an,wo der Staat mit Steuergeld in die Vorlage gegangen ist. Daher könnte schon festgelegt werden, wie viel Wohnfläche eine Person, ein Paar, eine Lebensgemeinschaft mit Kindern belegen darf, ohne eine "Strafsteuer" für die stetig laufenden Erschliessungskosten der übergrossen Wohnfläche bezahlen zu müssen.

Die Banken sollten im Finanzierungs-Beratungsgespräch verpflichtet werden, die "Peter'sche Formel" zu erwähnen und die Höhe der monatlichen Rücklage für den Wertverlust zu errechnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Peterssche_Formel

@PS33469: Eigentümer bezahlen die Erschließungskosten. Das scheinen sie zu vergessen. Die Stadt schickt eine Rechnung über den anteiligen (nach Grundstücksgröße) Erschließungsbetrag.

@pdv
Die Eigentümer bezahlen einen Geldbetrag. Dieser wird "Erschliessungskosten" genannt. Anschliessend wird jährlich Grundsteuer abgerechnet. Die Frage ist: Wie Kosten deckend sind diese Beträge für die öffentliche Hand ?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Bewirtschaftung bereits bestehender Gebäude sehr viel preiswerter ist, als die Erschliessung von Neuland. Und daher wäre es durchaus wünschenswert, wenn erschlossener Wohnraum nicht unterbelegt und durch mangelhafte private Rücklagenbildung zudem auch unterfinanziert ist. Im Anschluss wird dann nämlich wieder schamlos in das Steuersäckel gegriffen, um ausgewiesene Sanierungsgebiete vom Sanierungsstau der früheren Hausbesitzer zu befreien, was zudem auch immer mit einem Verlust an kulturell wertvoller Bausubstanz einher geht.

Vorschlag: die Freihofstraße in den Untergrund legen, einschließlich U15-Linie. Dann die Häuser mit leer stehenden Gewerbe(klein)flächen in Wohnraum umwandeln, das Ortszentrum neu strukturieren - Läden, Café, Bürgerzentrum - und das alles leicht zu Fuß oder per Fahrrad erreichbar machen. Das wär´s. Langenäcker Wiesert kann dann vergessen werden.