Nach einem neuen Gesetz ab 2017 können nur noch jene eine BonusCard beantragen, die finanzielle Unterstützung durch Wohnungsgeld oder durch den Kindergeldzuschlag bekommen. Wer vom Jobcenter eine Aufstockung erhält, muss sogar nichts beantragen: ihm wird die BonusCard automatisch zugestellt (...) Dies wurde noch als "gerecht" angepriesen.
Wer vom Jobcenter nicht unterstützt wird und es nicht schafft, die zahlreichen Papiere zu besorgen, die für eine Antragsstellung für Wohngeld gefordert werden, hat Pech gehabt: Selbst, wenn das Einkommen unter der bis 2016 gültigen Grenze liegt, kann keine Bonuscard beantragen. Es folgt die Antwort: Es fehlen folgende Unterlagen: Wohnungsgeldbescheid!! Dies ist alles andere als fair vom Sozialamt und deren Gesetzänderung bezüglich der BonusCard sollte noch in diesem Jahr wieder gekippt werden, da nun viele Familien mit Schulkindern darunter zu leiden haben: Viele Kinder wurden aufgrund der neuen Regelung vom Hortbetrieb an den Grundschulen rausgenommen aufgrund der hohen Betreuungsgebühren, und das Essensgeld an den weiterführenden ganztägigen Schulen beträgt ohne Reduzierung 3,50€ pro Mahlzeit!!
BonusCard sollte auch ohne Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder JobCenter-Aufstockung zu beantragen sein
Platz:
1792
in:
2017
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