BonusCard sollte auch ohne Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder JobCenter-Aufstockung zu beantragen sein

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

230
weniger gut: -170
gut: 230
Meine Stimme: keine
Platz: 
1792
in: 
2017

Nach einem neuen Gesetz ab 2017 können nur noch jene eine BonusCard beantragen, die finanzielle Unterstützung durch Wohnungsgeld oder durch den Kindergeldzuschlag bekommen. Wer vom Jobcenter eine Aufstockung erhält, muss sogar nichts beantragen: ihm wird die BonusCard automatisch zugestellt (...) Dies wurde noch als "gerecht" angepriesen.
Wer vom Jobcenter nicht unterstützt wird und es nicht schafft, die zahlreichen Papiere zu besorgen, die für eine Antragsstellung für Wohngeld gefordert werden, hat Pech gehabt: Selbst, wenn das Einkommen unter der bis 2016 gültigen Grenze liegt, kann keine Bonuscard beantragen. Es folgt die Antwort: Es fehlen folgende Unterlagen: Wohnungsgeldbescheid!! Dies ist alles andere als fair vom Sozialamt und deren Gesetzänderung bezüglich der BonusCard sollte noch in diesem Jahr wieder gekippt werden, da nun viele Familien mit Schulkindern darunter zu leiden haben: Viele Kinder wurden aufgrund der neuen Regelung vom Hortbetrieb an den Grundschulen rausgenommen aufgrund der hohen Betreuungsgebühren, und das Essensgeld an den weiterführenden ganztägigen Schulen beträgt ohne Reduzierung 3,50€ pro Mahlzeit!!

Kommentare

7 Kommentare lesen

Um welche "zahlreichen Unterlagen" handelt es sich denn ? Weshalb lagen diese nicht rechtzeitig zum Beantragungszeitpunkt 01.01.2017 bei ihnen vor ? Ich verstehe nicht, weshalb sie sich hier in diesem Forum äussern, anstatt sich an das Sozialgericht damit zu wenden ? Die "Bonuscard" ist nur für diejenigen Menschen gedacht, deren Einkünfte unterhalb einer genauestens definierten Grenze liegt.

Ich verstehe das. Es gibt genug Menschen, die schon damit ausgelastet sind, überhaupt über die Runden zu kommen und denen wird damit noch eine zusätzliche Hürde auf den Weg gestellt.

"Die "Bonuscard" ist nur für diejenigen Menschen gedacht, deren Einkünfte unterhalb einer genauestens definierten Grenze liegt." - Aber früher konnte man diese auch beantragen, ohne ALG 2, Wohngeld, etc zu beziehen, mittlerweile geht das nicht mehr.

Die Neuregelung seit 2017 ist nicht sehr sozial, hier sollte der Gemeinderat nochmal die Berechtigung überdenken. Denn sogn. Schwellenhaushalten die über der Grenze von den geforderten Leistungen liegen, haben dadurch einen teils erhebliches Loch in der Haushaltskasse, da sie auch nicht mehr das vergünstigte SozialTicket beziehen können und dadurch sich die Mobilität mit dem ÖPNV nicht mehr leisten können. Betroffen bzw. benachteiligt sind vor allem Alleinerziehende.

@Janni
Die "BonusCard" trägt somit derzeit zu einer Verfestigung der Sozialbedürftigkeit bei. Das kann natürlich nicht gewünscht sein. Es wäre sicherlich gut, an diesem Dilemma seitens der Sozialverwaltung rasch zu arbeiten. Jemandem, der von der Sozialbedürftigkeit weg kommt, dürfen hinsichtlich des Wegfalls der "BonusCard"-Vergünstigungen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen. Es sollte einen genau berechneten, monatlichen finanziellen Zuschuss geben, um diese Nachteile vollständig zu kompensieren.

"Viele Kinder wurden aufgrund der neuen Regelung vom Hortbetrieb an den Grundschulen rausgenommen aufgrund ..."
Haben die alle die Papiere fürs Wohngeld nicht? Ich war bisher der meinung, dass jeder unter einem bestimmten einkommen, der auch nicht sonst unterstützt wird anspruch auf ALG 2 oder ähnliches hat. Wenn Sie natürlich Unterhalt bekommen können sieht es anders aus.
Liege ich da jetzt falsch???

Wenn das nicht gerade beliebte Schulessen und die Betreuung einfach für alle gleich viel kosten würde könnte man sich solche Diskussionen sparen.