Arrondierung des Stadtteils Hausen mit Bau eines Lärmschutzwalls verbinden

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

100
weniger gut: -119
gut: 100
Meine Stimme: keine
Platz: 
2610
in: 
2017

Eine Arrondierung (Wohnungsneubau) des Stadtteils Hausen sollte in Verbindung mit dem Bau eines Lärmschutzwalls entlang der B 295/Autobahn in diesem Bereich baldmöglichst realisiert werden. Dabei kann auch auf die nicht realisierten Pläne eines Neubaugebiets Hausen III zurückgegriffen werden. Da der Wohnungsmangel in Stuttgart inzwischen dramatisch ist, sollten auch die Kleingartenflächen im Bereich Rappachschule/Fasanenwäldchen/Gerlinger Straße bebaut werden. Es ist wichtig, dass Hausen viel mehr Einwohner erhält, damit sich die erwünschte und auch sinnvolle Stadtbahnlinie dort auch wirtschaftlich für den Betreiber lohnt.

Kommentare

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Die Wohnungsnot in Stuttgart ist sehr hoch, bezahlbare Wohnungen in S-Hausen sehr niedrig. Jedoch sollte man Aufgrund des Wohnungsmangel nicht gleich die Kleingartenflächen, Fasanenwäldchen usw. mit bebauen, zumal die genannte Orte nach S-Weilimdorf und nicht zu S-Hausen gehören. Es gibt viele Plätze im inneren von S-Hausen wo bebaut werden kann, vielleicht 2-4 Stock höher, aber man benötigt ,,keine neue Baufläche,, und eine ausreichende Luftschneise zwischen den hohen Häuser ist auch gegeben !

Die Wohnungsnot ist groß, aber ein beliebtes Naherholungsgebiet - und das sind die Kleingärten - zubauen kann keine Lösung sein.

Ihr Vorschlag passt in die heutige Zeit mit der Privatisierung der Gewinne für einige wenige Geschäftemacher und der Sozialisierung der daraus resultierenden großen Schäden für die Allgemeinheit.

Versiegelung durch Bebauung an Stelle von wertvollen Kleingartenflächen, Wiesen und Ackerflächen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Giebel und der B 295 und dies nur, um eine wirtschaftlich und ökologisch unsinnige Verlängerung der U 13 von Giebel über Hausen zum S-Bhf. Weilimdorf für unsinnig verschwendete 50.000.000 Euro schön zu rechnen.

Ihnen sollte bekannt sein, dass das Regierungspräsidium Stuttgart, das die Auftragsverwaltung für die Bundesstrasse B 295 und die Bundesautobahn A 81 im Stuttgarter Raum hat, seit 15 Jahren alle Lärmschutzmaßnahmen (z.B. hohe Lärmschutzwände) an der B 295 und an der A 81 mit der Begründung ablehnt, dass die (zu hohen) Lärmgrenzwerte von dem Verkehrslärm der B 295 und der A 81 nicht erreicht werden. Dabei wird immer noch jede Lärmquelle isoliert betrachtet, damit man keine Lärmschutzmaßnahmen bezahlen muss.

Selbst unser schon vor Jahren gemachter Vorschlag einen Lärmschutzwall an der B 295 aus dem geeigneten Aushubmaterial von S 21 zu errichten, wurde nicht realisiert.

Bei der Umwandlung der o.g. wichtigen Kleingärtenflächen, Wiesen und Ackerflächen im o.g. Landschaftsschutzgebiet hätten nur die Grundstückseigentümer, die Notare und die Stadt und die SSB (Beschäftigungsmaßnahme durch die o.g. U 13-Verlängerung) kurzfristige Vorteile.

Die Käufer der dort neu gebauten Häuser und Eigentumswohnungen würden für viel Geld Immobilien erwerben, die durch den Verkehrslärm von der Gerlingerstrasse zwischen Giebel und Hausen, der A 81, der B 295, der S 6/60 (insbesondere der nächtlichen Güterzüge) und dem Lärm vom Gewerbegebiet Ditzingen an der Autobahnausfahrt “Feuerbach” (insbesondere dem nächtlichen Verladelärm der Speditionen) sowie dem Fluglärm vom Stuttgarter Flughafen dauerhaft belastet und damit unverkäuflich sind. Hinzu würde der Lärm der unsinnigen o.g. U 13-Verlängerung mit 52-58 Dezibel kommen, der für sich betrachtet auch wieder unter den Lärmgrenzwerten liegen würde.

In Stuttgart sind schon zu viele Grünflächen durch Bebauung versiegelt worden, mit erheblichen Schäden für das Grundwasser, die Frischluftgewinnung und die Frischluftzufuhr für die Stuttgarter Innenstadt. Im Stuttgarter Kessel werden bereits an 50-60 Tagen im Jahr alle Feinstaubgrenzwerte ständig weit überschritten.